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Kinderehen

adil-photos (CC0), Pixabay
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Der Bundestag hat am 07. Juni 2024 ein Gesetz zum besseren Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Das Gesetz knüpft an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 an, welches Nachbesserungen beim Schutz vor Kinderehen gefordert hatte.

Kernpunkte des neuen Gesetzes:

  • Unwirksamkeit von Kinderehen: Ehen, bei denen mindestens eine Person bei der Eheschließung unter 16 Jahre alt war, bleiben weiterhin in Deutschland unwirksam.
  • Unterhaltsansprüche: Trotz der Unwirksamkeit der Ehe kann die ehemals minderjährige Person nun Unterhaltsansprüche gegen den anderen Ehepartner geltend machen. Dies soll die soziale Absicherung der Betroffenen verbessern.
  • Verbot von Kinderehen bleibt bestehen: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass Kinderehen weiterhin „der deutschen Werteordnung widersprechen“ und „deshalb auch künftig verboten“ bleiben.

Hintergrund:

Das BVerfG hatte im Februar 2023 bemängelt, dass das ursprüngliche Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 keine Regelungen zum Unterhalt für ehemals minderjährige Ehegatten enthielt. Dies konnte in Einzelfällen zu unbilligen Härten führen.

Auswirkungen des neuen Gesetzes:

Das neue Gesetz soll dazu beitragen, die negativen Folgen von Kinderehen für die Betroffenen zu minimieren. Durch die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche geltend zu machen, wird die soziale Absicherung ehemals minderjähriger Ehegatten verbessert.

Zusammenfassend:

Der Bundestag hat mit dem neuen Gesetz einen wichtigen Schritt zum Schutz Minderjähriger vor Kinderehen getan. Das Gesetz verankert das Verbot von Kinderehen in Deutschland weiterhin fest und stärkt gleichzeitig die Rechte der Betroffenen.

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