Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet im Fall einer Umgangsverweigerung – Keine Sorgerechtsänderung auf Basis umstrittener Theorie
Ein Kind, das den Kontakt zu einem Elternteil ablehnt, ist nicht automatisch Opfer einer bewussten oder unbewussten Manipulation durch den anderen Elternteil. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 5. Januar 2026 klargestellt. Die Richter*innen betonten: Der Wille des Kindes zählt – solange keine konkreten Hinweise auf gezielte Beeinflussung vorliegen.
Hintergrund des Falls
Im konkreten Fall ging es um einen elfjährigen Jungen, der nach der Trennung der Eltern den Umgang mit seinem Vater zunehmend ablehnte. Seine fünfjährige Schwester hingegen pflegte weiterhin regelmäßig Kontakt zu ihm. Trotz der deutlichen Ablehnung des Jungen hatte eine gerichtlich bestellte Sachverständige empfohlen, beide Kinder in den Haushalt des Vaters umziehen zu lassen. Ihre Begründung: Die Mutter habe eine „bindungsfeindliche Haltung“ und sei deshalb nur bedingt erziehungsfähig – obwohl keine Beweise für eine gezielte Beeinflussung des Kindes vorlagen.
Dabei stützte sich die Gutachterin auf die sogenannte PAS-Theorie („Parental Alienation Syndrome“), wonach ein Elternteil das Kind gegen den anderen aufhetzt. Diese Theorie ist vom Bundesverfassungsgericht als pseudowissenschaftlich eingestuft worden und gilt in Fachkreisen als höchst umstritten.
Gericht stärkt Kinderwillen
Der mittlerweile fast 13-jährige Junge hatte gegenüber dem Gericht klar geäußert, dass er weiter bei seiner Mutter leben möchte – ein Umzug zum Vater komme für ihn nur infrage, wenn dieser nicht mehr darauf bestehe. Das Gericht folgte diesem Wunsch.
Das OLG stellte fest, dass die Gutachterin einseitig argumentiert habe und das teils negativ erlebte Verhalten des Vaters außer Acht gelassen habe. Die Richter*innen wiesen ausdrücklich darauf hin, dass eine bloße Ablehnung des Umgangs nicht automatisch auf Manipulation durch die Mutter schließen lässt.
Eskalation durch den Vater
Das Gericht machte auch deutlich, dass beide Eltern Verantwortung für den eskalierten Familienkonflikt tragen – und dass der Vater dabei aktiv zur Eskalation beigetragen habe:
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Er habe der Mutter mehrfach die gesundheitliche Versorgung der Kinder abgesprochen und damit medizinische Behandlungen erschwert.
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Er verlangte nach der Trennung Möbel und Kinderspielzeug zurück.
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Er zeigte die Mutter bei ihrem Arbeitgeber an und erhob haltlose Missbrauchsvorwürfe gegen ihren neuen Partner.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, da auf Tonaufnahmen zu hören war, wie der Vater das Kind wiederholt suggestiv zu belastenden Aussagen drängen wollte.
Entscheidung des Gerichts
Das OLG entschied:
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Die Kinder bleiben bei der Mutter.
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Sie erhält das alleinige Sorgerecht.
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Eine gemeinsame Sorge sei angesichts des zerstrittenen Verhältnisses der Eltern nicht mehr tragbar.
Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.
Beschluss vom 5. Januar 2026 – Az. 7 UF 88/25
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