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Kim.com -Verfahrensfehler

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Kim Dotcom, der deutsche Gründer der gesperrten Internet-Plattform Megaupload, kann Medienberichten zufolge auf die Freigabe seines in Neuseeland beschlagnahmten Vermögens hoffen.

Grund sei ein peinlicher Verfahrensfehler, schrieb die Zeitung „New Zealand Herald“ am Sonntag online. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten seinerzeit nicht den korrekten Antrag gestellt. Richterin Judith Potter habe die einstweilige Verfügung, die der Beschlagnahmung zugrunde lag, daher für nichtig erklärt.

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