Startseite Allgemeines Kettenarbeitsverträge:kein gutes Urteil
Allgemeines

Kettenarbeitsverträge:kein gutes Urteil

Teilen

Befristete Arbeitsverträge dürfen mehrfach hintereinander verlängert werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute in Luxemburg, solche wegen Vertretungsbedarfs befristeten Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich dieser Bedarf „als wiederkehrend oder sogar ständig erweist“.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Will Willi überhaupt gerettet werden? Buckelwal liegt erschöpft vor Wismar

Seit Tagen sorgt ein verirrter Buckelwal in der Ostsee für Schlagzeilen, Mitgefühl...

Allgemeines

Deepfake, Drama und die große Gesetzeslücke – oder: Wer war’s wirklich?

Deutschland diskutiert – mal wieder – über ein digitales Problem, das viele...

Allgemeines

Heuschnupfen: Das Ende der Allergie in Sicht?

Millionen Menschen leiden jedes Jahr unter tränenden Augen, Niesattacken und Atemproblemen –...

Allgemeines

Warum Kalorienzählen oft scheitert – und was wirklich zählt

Die einfache Formel „Kalorien rein, Kalorien raus“ gilt längst nicht mehr als...