Startseite Allgemeines Keine Strafverfolgung nach umstrittenem Bob Vylan-Auftritt auf dem Glastonbury-Festival
Allgemeines

Keine Strafverfolgung nach umstrittenem Bob Vylan-Auftritt auf dem Glastonbury-Festival

rachelmatthews7 (CC0), Pixabay
Teilen

Nach dem umstrittenen Auftritt des Punk-Rap-Duos Bob Vylan auf dem diesjährigen Glastonbury-Festival wird keine Strafverfolgung gegen einen der Musiker eingeleitet. Die Polizei von Avon and Somerset erklärte heute, die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung seien nicht erfüllt, da es unzureichende Beweise für eine realistische Aussicht auf eine Verurteilung gebe. Weitere Maßnahmen seien daher nicht geplant.

Der Auftritt des Duos Ende Juni sorgte für breite Kritik, nachdem der Sänger das Publikum mit dem Slogan „Death, death to the IDF“ (dt.: „Tod den israelischen Streitkräften“) zu Sprechchören aufgefordert hatte. Der Ausspruch wurde vielfach als antisemitisch und gewaltverherrlichend gewertet.

Auch Premierminister Keir Starmer äußerte sich kritisch. Die BBC, die den Auftritt live übertrug, sah sich ebenfalls heftiger Kritik ausgesetzt und distanzierte sich ebenso wie die Festivalveranstalter ausdrücklich von dem Vorfall

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die Französische Riviera, aber ohne Riviera: Inselurlaub für Menschen, die keine Autos mehr sehen können

Nur 15 Minuten mit der Fähre – und zack: Porquerolles. Ein Ort,...

Allgemeines

Cem Özdemir_Er schlägt andere Töne an – vor allem die seiner eigenen Partei nicht

Lange sah es so aus, als würde Cem Özdemir im Wahlkampf ungefähr...

Allgemeines

Was man über Chinas „Zwei Sitzungen“ wissen sollte

In Peking beginnen diese Woche Chinas wichtigste politische Treffen des Jahres –...

Allgemeines

TikTok verzichtet auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Direktnachrichten

TikTok wird für seine Direktnachrichten keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) einführen – und stellt...