Startseite Vorsicht Insolvenzen Keine Insolvenz Mangels Masse: Zwölfte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH
Insolvenzen

Keine Insolvenz Mangels Masse: Zwölfte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

9 IN 48/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zwölfte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRB 201313), vertr. d.: Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.11.2020 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

 

 

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Rechtsmittelbelehrung

 

Diese Entscheidung kann von  und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.

Die Beschwerde soll begründet werden.

 

Amtsgericht Cloppenburg, 06.11.2020

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Insolvenzen

Vilua Healthcare GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen eines Eigenantrags der Vilua Healthcare GmbH,...

Insolvenzen

Insolvenzanträge und Verfahrenseröffnungen am 23. Dezember 2025

Am 23. Dezember 2025 wurden bei verschiedenen deutschen Insolvenzgerichten zahlreiche Insolvenzverfahren anhängig...

Insolvenzen

Insolvenzmeldungen vom 22. Dezember 2025 im Überblick

Am 22. Dezember 2025 wurde eine Vielzahl von Insolvenzverfahren bekannt gemacht, die...

Insolvenzen

Breites Insolvenzgeschehen zum Jahresende verdeutlicht strukturelle Belastungen der Wirtschaft

Die zum 19. und 20. Dezember 2025 veröffentlichten Insolvenzverfahren zeigen in besonderer...