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Keine Insolvenz mangels Masse: QUAESTA CAPITAL GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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810 IN 1383/23 Q: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der QUAESTA CAPITAL GmbH, lt. HR: Schumannstraße 41, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52706), vertr. d.: Graf Christian von Strachwitz, Fellnerstraße 15, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.08.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.08.2024

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