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Kein Schadensersatz für Lehmann-Opfer

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Die Hoffnung vieler Lehmann-Geschädigter wurden mit einem Urteil des Bundesgerichstshofs erheblich gedämpft.

Das Gericht sah in zwei Fällen gegen die Haspa keine Verletzung der Beratungspflichten und schloss sich damit dem Urteil des Oberlandesgerichts an. Die Kläger haben nach diesem Urteil keinen ANspruch auf Schadenersatz wegen fehlender Anlageberatung. Die Haspa musste die Anleger demnach im Beratungsgespräch nicht über die Gewinnmarge durch den Verkauf der Zertifikate aufklären. Die ebiden Klagen waren die ersten, die es nach der Pleite von Lehmann Brothers bis zum BGH geschafft hatten

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