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Kein Heizungsgesetz

Pixaline (CC0), Pixabay
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Das  Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes gestoppt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe entschied in einem Eilverfahren, dass die zweite und dritte Lesung in der aktuellen Sitzungswoche nicht stattfinden dürfen.

Ein CDU-Bundestagsabgeordneter, Thomas Heilmann, stellte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Er argumentierte, dass seine Rechte als Abgeordneter verletzt wurden, da der Gesetzesentwurf nicht rechtzeitig vor der abschließenden Beratung und Abstimmung vorgelegt wurde.

Das Gericht erklärte, dass Heilmanns Antrag im Organstreitverfahren nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet erscheine. Es wurde entschieden, dass die Gründe für eine einstweilige Anordnung überwiegen, um eine irreversible Verletzung der Beteiligungsrechte zu vermeiden.

Die „Ampelkoalition“ aus SPD, Grünen und FDP hatte wochenlang über das Heizungsgesetz gestritten, das von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vorgeschlagen wurde. Besonders die FDP hatte Bedenken geäußert.

CDU-Fraktionschef Friedrich Merz kommentierte den Stopp der Abstimmung als „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“.

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