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Kein gutes Urteil für SAP-aber für die Verbraucher!

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Europas größter Softwarehersteller SAP darf den Handel mit gebrauchten Lizenzen seiner Software nicht verbieten und muss dafür seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Heute untersagte das Hamburger Landgericht die weitere Verwendung zweier Klauseln. Darin hatte SAP gefordert, dass der Weitervertrieb von Lizenzen oder der Zukauf von Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unternehmens erlaubt sei. Diese Klausel sowie die zur Vermessung seien unwirksam, urteilte die Kammer. Unter Vermessung versteht man in der Softwarebranche die externe Kontrolle darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können.

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