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Karlsruher Ölraffinerie MiRO: Anteilsübertragung bleibt verboten

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Berufungsverfahren am 22. Juli 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt: Die geplante Abspaltung und Übertragung von Geschäftsanteilen der Mineralölraffinerie Oberrhein (MiRO) in Karlsruhe bleibt untersagt.

Die MiRO, eine der größten Raffinerien Deutschlands mit 1.100 Mitarbeitern und einem jährlichen Rohölumsatz von 14 Millionen Tonnen, steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits zwischen ihren Anteilseignern. Hauptakteure sind die Shell Deutschland GmbH, die ESSO Deutschland GmbH und deren Muttergesellschaft ExxonMobil Central European Holding GmbH.

Der Konflikt entzündete sich an der geplanten Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne Zustimmung aller Beteiligten. Shell erwirkte bereits im Januar 2024 eine einstweilige Verfügung gegen ESSO und Exxon beim Landgericht Karlsruhe, um die Anteilsübertragung zu verhindern.

Das OLG Karlsruhe bestätigte nun diese Entscheidung und wies alle Berufungen zurück. Begründet wurde dies mit Klauseln im Konsortialvertrag und in den Gesellschaftsverträgen, die eine Zustimmung aller Gesellschafter bei Anteilsübertragungen vorschreiben. Diese Regel sei von ESSO und Exxon missachtet worden.

Allerdings lehnte das Gericht weitergehende Anträge von Shell ab, die darauf abzielten, jegliche Handlung zu untersagen, die wirtschaftlich einer Anteilsübertragung gleichkäme. Diese Forderungen wurden als zu unbestimmt erachtet.

Das Urteil des OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 1 U 10/24) ist rechtskräftig und markiert das Ende des Eilrechtsschutzverfahrens in dieser Angelegenheit. Es unterstreicht die Bedeutung vertraglicher Vereinbarungen in komplexen Unternehmensstrukturen und könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in der Energiebranche sein.

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