Das Kantonsgericht Schwyz hat am 8. Oktober 2025 den Konkurs über die Firma SGB Vault AG mit Sitz in Brunnen eröffnet. Damit wird das Unternehmen für zahlungsunfähig erklärt, und das gerichtliche Konkursverfahren eingeleitet.
Hintergrund: Überschuldung und behördliche Maßnahmen
Der Fall geht zurück auf eine Anzeige wegen Überschuldung, die von der Firma Fidinam SA eingereicht wurde. Diese war von der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA im August 2024 als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt worden, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der SGB Vault AG zu prüfen. Grund war der Verdacht, dass die SGB Vault AG ohne die erforderliche Bewilligung gewerbsmässig Publikumsanlagen entgegennehme – ein schwerwiegender Vorwurf im Bereich des Finanzmarktrechts.
Auf Grundlage der Untersuchung reichte Fidinam SA am 22. Mai 2025 eine Überschuldungsanzeige beim Bezirksgericht Schwyz ein und beantragte die Konkurseröffnung. Die Einzelrichterin des Bezirksgerichts gab diesem Antrag mit Verfügung vom 3. Juni 2025 statt und eröffnete den Konkurs über die Gesellschaft.
Versuch der Beschwerdeführung scheitert
Gegen diese Entscheidung reichte die SGB Vault AG, vertreten durch zwei Personen aus ihrer Unternehmensführung, Beschwerde beim Kantonsgericht Schwyz ein. Sie verlangten die Aussetzung der Vollstreckung und die Aufhebung des Konkursentscheids, eventuell verbunden mit einer Stundung.
Das Kantonsgericht trat jedoch nicht auf die Beschwerde ein. Begründung: Die Beschwerdeführerinnen hätten nicht die nötige Ermächtigung gehabt, im Namen der Gesellschaft zu handeln. Aufgrund der aufsichtsrechtlichen Massnahmen der FINMA war es den Organen der SGB Vault AG untersagt worden, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten rechtlich bindende Handlungen vorzunehmen.
Zudem lag kein gültiger Verwaltungsratsbeschluss vor, der eine solche Beschwerde unterstützt hätte. Damit fehlte den Beschwerdeführerinnen sowohl die Legitimation als auch die formale Erlaubnis, den Entscheid anzufechten.
Kosten und Rechtsmittel
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von 1.200 Franken wurden der unterliegenden SGB Vault AG auferlegt. Eine weitergehende Entschädigung für die nicht anwaltlich vertretene Gegenseite wurde nicht zugesprochen.
Gegen diesen Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes entsprechen.
Fazit
Der Entscheid des Kantonsgerichts Schwyz macht deutlich, dass in Fällen von staatlicher Aufsicht und finanzieller Schieflage die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Nur wer entsprechend autorisiert ist, kann im Namen eines Unternehmens rechtlich verbindliche Schritte einleiten. Die Konkurseröffnung über die SGB Vault AG ist damit rechtskräftig – und der Weg in das formelle Konkursverfahren ist eröffnet.
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