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Kann eine Gewerbebehörde das leisten?

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Nach dem Willen der Verfasser des neuen Anlegerschutzgesetzes, soll die aufsichtsrechtliche Aufsicht über die freien Vermittler bei den örtlichen Gewerbebehörden liegen.Da muss man sich aber die Frage stellen, ob eine solche Behörde überhaupt dazu in der Lage ist.

Wir haben einmal bei einigen Städten und Gemeinden angerufen und dort nachgefragt „ob man sich zu solch einer Prüfung in der Lage sieht“.Von keiner der Städten und Gemeinden haben wir eine Auskunft bekommen die uns befriedigt hat.Alle verstecken sich hinter der Aussage“das ist ja noch kein Gesetz-das ist ja nur ein Vorschlag“.Richtig, aber ein Vorschlag der unserer Meinung nach nicht durchdacht ist.

Die BaFin wäre hierfür der richtige Ansprechpartner, ähnlich wie bei den Bankern.In der BaFin sollte der Sachverstand dazu sicherlich mehr vorhanden sein, als bei Städten und Gemeinden.

Außer formaljuristischen Prüfungen wird sich dort nichts abspielen. Was ist wenn Beschwerden über Vermittler eingehen?Wer prüft deren Rechtmäßigkeit?Es bleiben wie immer bei deutsche Gesetzen viele Fragen offen.

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