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Jury verurteilt Musk: Irreführende Tweets kosteten Anleger Millionen-schließen sie sich einer möglcihen Sammelklage jetzt an

jensenartofficial (CC0), Pixabay
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Elon Musk ist für seine Wortmeldungen auf der Plattform, die einst Twitter hieß, erneut juristisch zur Verantwortung gezogen worden. Eine Geschworenenjury in San Francisco kam zu dem Schluss, dass der Tech-Unternehmer Investoren während der Übernahmeschlacht im Jahr 2022 mit öffentlichen Aussagen in die Irre geführt hat.

Im Zentrum des Verfahrens standen Musks Tweets und Kommentare zu angeblich massiven Problemen mit Fake-Accounts sowie seine wiederholten Andeutungen, den 44-Milliarden-Dollar-Deal platzen zu lassen. Laut Jury waren diese Aussagen nicht bloß zugespitzt – sondern gezielt irreführend.

Die Folge: Der Aktienkurs geriet unter Druck. Zwischen Mai und Oktober 2022 sei der Wert der Twitter-Aktie durch Musks öffentliche Äußerungen um mehrere Dollar pro Anteil gefallen. Für Anleger, die in dieser Phase kauften oder verkauften, hatte das teils empfindliche finanzielle Konsequenzen.

Geklagt hatte eine Gruppe von Investoren, die sich auf Musks Aussagen verlassen und dadurch Verluste erlitten haben wollen. Einer von ihnen schilderte vor Gericht, er habe seine Anteile im Sommer 2022 mit Verlust verkauft – in der Annahme, Musk werde den Deal nicht durchziehen. Am Ende zahlte Musk jedoch den ursprünglich vereinbarten Preis von 54,20 Dollar pro Aktie.

Musk selbst verteidigte sich vor Gericht mit dem Argument, seine Äußerungen seien fehlinterpretiert worden. Zugleich zeigte er sich stellenweise uneinsichtig: Wenn es ein Verfahren darüber gäbe, ob er „dumme Tweets“ geschrieben habe, bekannte er sich selbstironisch schuldig.

Das Urteil könnte nun teuer werden. Experten gehen davon aus, dass betroffene Anleger Anspruch auf Schadensersatz in erheblicher Höhe haben könnten.

Der Fall sendet ein Signal über den Einzelfall hinaus: Wer mit seinen Aussagen Märkte bewegt, kann dafür auch haftbar gemacht werden. Oder, wie es ein Prozessbeobachter formulierte: Worte sind an der Börse kein Spielzeug – schon gar nicht, wenn sie von einem der reichsten Männer der Welt kommen.

Auch die Rechtsanwaltskanzlei BEMK aus Bielefeld bertritt hier Anleger die durch das Handeln von Elon Musk Verluste erlitten hatten. Auch eine Sammelklage,wenn sich genügend Anleger finden, deutscher Anleger in den USA  steht hier im Raum.

http://www.rae-bemk.de

Was genau passiert ist:

2022 wollte Elon Musk Twitter für 44 Milliarden Dollar kaufen. Während dieses Prozesses hat er öffentlich (vor allem auf Twitter) mehrfach behauptet:

  • es gebe massive Probleme mit Fake-Accounts („Bots“),

  • der Deal sei „on hold“ (also gestoppt),

  • er könnte ganz aussteigen.

Diese Aussagen hatten unmittelbare Folgen:
Der Aktienkurs von Twitter schwankte stark – und fiel zeitweise deutlich.

Die zentrale juristische Frage war:
Hat Musk nur seine Meinung gesagt – oder bewusst falsche bzw. irreführende Signale gesendet, die den Markt beeinflusst haben?

Die Jury sagt jetzt:
➡️ Zumindest teilweise waren seine Aussagen irreführend und haben den Kurs künstlich gedrückt.

Wer bekommt jetzt Geld?

Das Urteil betrifft eine sogenannte „Class Action“ (Sammelklage).

Das bedeutet:
Nicht nur einzelne Kläger profitieren, sondern eine ganze Gruppe von Investoren, die ähnliche Verluste erlitten haben.

Typischerweise gehören dazu:

  • Anleger, die Twitter-Aktien zwischen Mai und Oktober 2022 gekauft oder verkauft haben

  • und dabei auf Musks Aussagen vertraut haben

  • und deshalb finanzielle Verluste erlitten haben (z. B. zu früh verkauft)

Beispiel:

  • Kauf zu 50 Dollar

  • Verkauf bei 35 Dollar (weil Musk angeblich abspringt)

  • späterer tatsächlicher Kauf durch Musk zu 54,20 Dollar
    ➡️ Differenz = potenzieller Schaden

Können auch deutsche Anleger profitieren?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.

Das ist der entscheidende Punkt:

  • US-Sammelklagen können auch internationale Investoren einschließen

  • entscheidend ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern:

    • ob die Aktien an einer US-Börse (hier: NYSE) gehandelt wurden

    • und ob der Anleger in den relevanten Zeitraum fällt

Also konkret:
👉 Ein deutscher Anleger, der über z. B.

  • Trade Republic

  • Comdirect

  • ING

Twitter-Aktien gekauft/verkauft hat (die an der NYSE notiert waren),
kann grundsätzlich Teil der Klägergruppe sein.

Aber: Man bekommt nicht automatisch Geld

Typischer Ablauf:

  1. Nach dem Urteil wird die Klägergruppe genau definiert

  2. Betroffene Anleger werden informiert (oft über Kanzleien oder Plattformen)

  3. Man muss sich aktiv registrieren („claim einreichen“)

  4. Dann wird individuell berechnet:

    • Kauf-/Verkaufszeitpunkt

    • tatsächlicher Verlust

  5. Auszahlung (falls bestätigt)

Warum das Urteil so wichtig ist

Der Fall ist mehr als ein Anlegerstreit:

  • Er zeigt, dass Tweets rechtlich relevant sind, wenn sie Märkte bewegen

  • Besonders bei Personen wie Musk, deren Aussagen Milliarden bewegen können

  • Die Grenze ist klarer geworden:
    👉 Meinung ≠ Irreführung mit Marktfolgen

Oder einfacher gesagt:
Wer den Kurs beeinflusst, trägt Verantwortung – auch mit 280 Zeichen.

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