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Der vermeintlich neue Arbeitgeber fordert seine Opfer dazu auf, das Auswahlverfahren nicht auf analogem Weg zu durchlaufen, sondern dies online zu tun.

Er verlangt von seinen Bewerbern, persönliche Daten und Bilder elektronisch zu übermitteln. Um angeblich die Identität mit einem sogenannten Video-Ident-Verfahren festzustellen, sollen sie dann ein Konto bei einer Bank eröffnen. Dabei wird versichert, dass das Konto lediglich zur Legitimation dient und es im Anschluss sofort wieder gelöscht wird.

Beim Job-Scamming leiten die Täter die Eröffnung des Kontos aber bereits vorher auf den Namen der Bewerber ein, allerdings mit falschen Kontaktdaten. Wenn sich der Bewerber nun über das Video-Ident-Verfahren bei der Bank identifiziert, eröffnet die Bank ein Konto mit den von den Tätern zuvor übermittelten falschen Kontaktdaten. Somit ist der Zugang zu diesem Konto für die Täter offen.

Der Betroffene erfährt in der Regel erst später von dem Betrug. Je nach Nutzung des Kontos, entstehen immense Schadensersatzforderungen.

Die Polizei rät:

  • Ein Video-Ident-Verfahren im Rahmen eines Online-Bewerbungsverfahrens ist durchaus möglich. Lehnen Sie jedoch in jedem Fall eine Kontoeröffnung via Video-Ident-Verfahren in einem Bewerbungsverfahren ab.
  • Lassen Sie ggf. Ihr Konto sperren, wenn Sie bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen haben.
  • Auch in anderen Geschäftsbereichen, z. B. beim Online-Einkauf, werden Sie ggf. dazu aufgefordert, Papiere zu fotografieren und einzuschicken. Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie einem Fremden Ihre Daten übermittelt haben. Denn bereits im Vorfeld übersandte Kopien Ihrer persönlichen Legitimationsunterlagen reichen den Tätern aus, um damit Straftaten zu begehen.

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