Startseite Allgemeines Janssen Finanzberatung GmbH Vechta – Insolvenzmitteilung
Allgemeines

Janssen Finanzberatung GmbH Vechta – Insolvenzmitteilung

Teilen

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Janssen Finanzberatung GmbH, Ludwig-Richter-Str. 4, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 206557), vertr. d.: Heinrich Anton Janssen, Ludwig-Richter-Str. 4, 49377 Vechta, (Geschäftsführer), wird der ursprünglich auf den 24.07.2015 angesetzte und wegen Erkrankung der Sachbearbeiterin aufgehobene Termin neu angesetzt. Vor dem Insolvenzgericht wird am

Freitag, 25.09.2015, 09:45 Uhr, Saal 131, Hauptgebäude,

Kapitelplatz 8, 49377 Vechta,

die Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

  • Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
  • Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Vechta, 28.08.2015

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Balkonkraftwerke

Seit Dezember 2025 gibt es eine neue VDE-Norm für Balkonkraftwerke. Diese legt...

Allgemeines

Gebühr statt Real ID

Ab dem 1. Februar müssen Reisende in den USA, die keinen REAL...

Allgemeines

Obdachlose in den USA

In den USA beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof derzeit mit einem Fall...

Allgemeines

TGI AG Ktipp Schweiz warnt vor dem Unternehmen

TGI AG Aeulestrasse 45 9490 Vaduz, Liechtenstein https://www.tgi.li/ Die Firma verspricht Schweizer...