Startseite Allgemeines Jacobs Douwe Egberts BV: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt
Allgemeines

Jacobs Douwe Egberts BV: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der Jacobs Douwe Egberts BV öffentlich angeboten werden, ohne dass ein gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde. Die Aktien werden telefonisch und mittels EMail über die Kontaktadresse investorbackoffice@gmail.com von einer unbekannte Quelle angeboten.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot von Aktien der Jacobs Douwe Egberts BV kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Wertpapierprospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mehrere US-Militärflugzeuge in Kuwait abgestürzt – alle Besatzungen überlebt

Das kuwaitische Verteidigungsministerium hat mitgeteilt, dass „mehrere Militärflugzeuge der Vereinigten Staaten“ abgestürzt...

Allgemeines

Insolvenz:Malie Mecklenburgisches Matratzenwerk GmbH

580 IE 132/26 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des...

Allgemeines

Axoria AI: BaFin warnt vor unerlaubten Finanzangeboten auf axoria(.)ai

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website axoria(.)ai....

Allgemeines

Karl Heinz Hemmerle (Vaduz)- der „Chef“ der Life Forestry Foundation in Vaduz

Tabellarische Übersicht (Auszug) auf Basis der von dir gelieferten Register-/North-Data-Notizen. Hinweis: Die...