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Italienisches Namensrecht

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern das in Italien geltende Namensrecht bemängelt. Das Gesetz, wonach Kinder verheirateter Paare den Nachnamen des Vaters übernehmen müssen, sei „patriarchalisch“ und „diskriminierend“, urteilten die Straßburger Richter.

Diese Regelung stelle eine „ungleiche Behandlung von Männern und Frauen“ dar und sei unvereinbar mit dem in der italienischen Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz. Italien muss das entsprechende Gesetz nun ändern, falls es nicht innerhalb von drei
Monaten Einspruch einlegt.

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