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Italien schränkt Staatsbürgerschaft für Nachfahren im Ausland stark ein

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Eine neue Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts könnte für Millionen Menschen mit italienischen Wurzeln weltweit weitreichende Folgen haben. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts wird eine umstrittene Gesetzesänderung aus dem Jahr 2025 voraussichtlich bestätigt – und damit der Zugang zur italienischen Staatsbürgerschaft für viele Nachkommen italienischer Auswanderer deutlich eingeschränkt.

Traditionelles Prinzip wird aufgeweicht

Seit der Gründung des modernen italienischen Staates im Jahr 1861 galt ein einfaches Prinzip:
Wer von italienischen Eltern abstammt, kann italienischer Staatsbürger sein. Dieses sogenannte „ius sanguinis“ (Recht des Blutes) wurde bereits 1865 im Zivilgesetzbuch verankert und später mehrfach bestätigt.

Über Generationen hinweg konnten daher auch im Ausland geborene Nachfahren italienischer Auswanderer die Staatsbürgerschaft beantragen – vorausgesetzt, ihre Vorfahren hatten sie nicht aufgegeben.

Die neue Regelung ändert dieses System grundlegend.

Neue Regel: Nur noch Eltern oder Großeltern zählen

Nach dem neuen Gesetz soll künftig nur noch Anspruch auf italienische Staatsbürgerschaft haben, wer:

  • einen Elternteil oder Großelternteil hat, der in Italien geboren wurde, und

  • dessen Vorfahr zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers ausschließlich die italienische Staatsbürgerschaft besaß.

Damit wird der Anspruch vieler Menschen, deren italienische Wurzeln weiter zurückliegen, praktisch beendet. Auch die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft innerhalb der Diaspora wird deutlich eingeschränkt.

Das Verfassungsgericht erklärte nun, die von Richtern eingereichten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes seien teilweise unbegründet und teilweise unzulässig. Ein ausführliches Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

Millionen potenziell betroffen

Die Entscheidung trifft vor allem Menschen in Ländern mit großer italienischer Diaspora, etwa:

  • Argentinien

  • Brasilien

  • USA

  • Kanada

  • Australien

Zwischen 1861 und 1918 verließen etwa 16 Millionen Italiener ihre Heimat, viele von ihnen behielten ihre Staatsbürgerschaft und gaben sie an ihre Kinder weiter.

In den letzten Jahren stieg die Zahl der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger stark an – von 4,6 Millionen im Jahr 2014 auf 6,4 Millionen im Jahr 2024.

Behörden überlastet

Ein Grund für die Reform waren massive Verwaltungsprobleme. Konsulate und Gerichte wurden von Anträgen überflutet.

Allein die italienischen Konsulate in Argentinien bearbeiteten 2024 rund 30.000 Anträge – etwa 10.000 mehr als im Jahr zuvor.

Das Verfahren zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft ist zudem aufwendig. Antragsteller müssen:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ihrer Vorfahren beschaffen

  • nachweisen, dass die Staatsbürgerschaft nie verloren ging

  • teilweise jahrelang auf Termine im Konsulat warten

In manchen Fällen dauern diese Verfahren bis zu zehn Jahre.

Kritik an der Entscheidung

Kritiker sehen in der Reform einen Bruch mit der bisherigen Tradition Italiens. Viele Nachfahren italienischer Auswanderer fühlen sich weiterhin kulturell mit dem Land verbunden.

Rechtsprofessor Corrado Caruso bezeichnete die Entscheidung als „sehr harte Intervention“, die viele Hoffnungen zerstöre.

Ein weiteres Problem: In manchen Familien könnte es künftig unterschiedliche Staatsbürgerschaftsrechte zwischen Geschwistern geben – etwa wenn ein Antrag rechtzeitig gestellt wurde und ein anderer nicht.

Paradoxe Situation für Italien

Die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, in dem Italien mit einer alternden Bevölkerung und sinkenden Geburtenzahlen kämpft.

2024 verließen über 155.000 Italiener ihr Land, und zwischen 2020 und 2024 wanderten insgesamt mehr als 500.000 Menschen aus.

Gleichzeitig hatten einige Gemeinden versucht, gezielt Nachfahren italienischer Auswanderer zurück ins Land zu holen – etwa durch Projekte wie Ein-Euro-Häuser in Sizilien.

Diese Strategie könnte nun deutlich schwieriger werden.

Rechtliche Auseinandersetzungen gehen weiter

Einige Anwälte kündigten bereits an, die neue Regelung weiter juristisch anzugreifen. Möglich wären Verfahren:

  • vor dem italienischen Kassationsgerichtshof,

  • oder sogar vor EU-Gerichten.

Der Anwalt Marco Mellone sagte, die Entscheidung sei zwar ein schwerer Rückschlag, aber möglicherweise nicht das endgültige Ende des Rechtsstreits.

„Die Schlacht ist verloren“, sagte er, „aber der Krieg ist noch nicht vorb

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