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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern das in Italien geltende Namensrecht bemängelt. Das Gesetz, wonach Kinder verheirateter Paare den Nachnamen des Vaters übernehmen müssen, sei „patriarchalisch“ und „diskriminierend“, urteilten die Straßburger Richter.

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