Allgemeines

Irrer Rekord

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
Teilen

Beim Skispringen erreicht man jetzt offenbar Flughöhen, die selbst Red Bull überraschen! Der Japaner Ryoyu Kobayashi, unterstützt von besagtem Getränkehersteller, der bekanntlich Flügel verleiht, hat sich auf eine waghalsige Mission begeben. Auf einer provisorischen Schanze in einem isländischen Skigebiet gelang ihm ein unfassbarer Sprung von 291 Metern. Das ist nicht nur ein gewaltiger Satz für Kobayashi, sondern fast ein Satz in eine andere Dimension, denn er übertrifft den aktuellen Weltrekord um nahezu 40 Meter!

Das Video des Mega-Sprungs machte im Internet schnell die Runde, dank Red Bull, die sich sichtlich freuten, ihrem Slogan alle Ehre zu machen. Doch die Freude über den intergalaktischen Flug ist etwas gedämpft, denn die FIS, der Weltverband des Skispringens, hat entschieden, den Sprung nicht als offiziellen Weltrekord anzuerkennen. Der Grund: Kobayashis Sprung fand unter Bedingungen statt, die eher einem spontanen Ausflug ins Weltall glichen als einem regulierten FIS-Wettkampf.

Es bleibt die Frage, ob Kobayashi jetzt einfach nur zum Spaß weite Sprünge macht, oder ob Red Bull bald eine eigene Weltraummission startet. Eines ist sicher: Skispringen wird nie wieder dasselbe sein!

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

USA planen Rückzahlung der Trump-Zölle

Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) arbeitet an einem System, mit...

Allgemeines

Russell holt Pole in Melbourne – Mercedes dominiert Qualifying

Beim ersten Qualifying der neuen Formel-1-Ära hat Mercedes ein deutliches Ausrufezeichen gesetzt....

Allgemeines

„Alles halb so wild?“ – Ein fiktives satirisches Gespräch mit dem Vertriebschef der TGI AG nach der BaFin-Warnung

Die Finanzaufsicht BaFin hat kürzlich vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Für...

Allgemeines

Vor der BaFin Warnung

Damit die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eine offizielle Warnmeldung veröffentlicht, müssen bestimmte...