Startseite Allgemeines invincogmbh.de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website
Allgemeines

invincogmbh.de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website invincogmbh.de. Diese stellen die Website als Handelsplattform für Aktien, Devisen, Rohstoffe, Indizes und Kryptowerte dar. Dabei erwecken sie den Anschein, dass es sich um eine Website der in Düsseldorf ansässigen Invinco GmbH (i.L.) handelt. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Großer Gipfel, kleine Teilnehmerliste – und plötzlich spricht Konrad Adenauer

Es sollte der Ludwig‑Erhard‑Gipfel werden. Wurde er auch. Zumindest auf dem Papier....

Allgemeines

Immer dieser Oleg! – Europas meistgesuchter Laptop-Legastheniker

Wenn’s nicht so kriminell wär, wär’s fast beeindruckend: Der Mann, der mit...

Allgemeines

Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor betrügerischen Online-Angeboten gewarnt, bei...

Allgemeines

BGH Urteil in Sachen Nordstream

BGH weist Haftbeschwerde im Nord-Stream-Ermittlungsverfahren zurück Beschluss vom 10. Dezember 2025 –...