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Investor24 Financial Solutions GmbH: unerlaubtes Angebot zur Zeichnung vorbörslicher „Starlink-Aktien“

Hans (CC0), Pixabay
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Investor24 Financial Solutions GmbH: unerlaubtes Angebot zur Zeichnung vorbörslicher „Starlink-Aktien“

Die Investor24 Financial Solutions GmbH, Genf, Schweiz, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche „Starlink-Aktien“ anzubieten und entsprechende Zeichnungsscheine zukommen zu lassen. Im Internet präsentiert sich die Gesellschaft über ihre Website investor24.ch. Dort wird an einer Stelle auch auf einen vorgeblichen Geschäftssitz in Berlin verwiesen.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Investor24 Financial Solutions GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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