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INTRACT GmbH – vorläufige Insolvenz

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INTRACT GmbH  nach luxemburgischem Recht, KOMPETENZ, DIE VERBINDET, Niederlassung Deutschland, Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 25104), vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Marco Karger, Pichelsdorfer Straße 87, 13595 Berlin,  ist am 17.02.2015 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des inländischen Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin über Vermögensgegenstände auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail: mail@bgp-insol.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Wiesbaden eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 17.02.2015

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