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Intervisa Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

Hans (CC0), Pixabay
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Intervisa Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Mitarbeiter m/w/d im Prozesscontrolling“ bzw. „Aushilfe im Büro m/w/d“ einzugehen, welches angeblich von der Intervisa Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH stammt.

Die Intervisa Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH, Schwaig, ist nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder E-Mails. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter.

Die Tätigkeit besteht darin, zu Testzwecken Konten zu eröffnen. In dem Angebot wird suggeriert, dass diese im Nachgang deaktiviert oder gelöscht würden. Tatsächlich werden sie genutzt, um Zahlungen abzuwickeln. Das geschieht ohne Wissen der Personen, die diese Konten eröffnet haben. Die Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Indem sie ihre Konten zur Verfügung stellen, können Kontoinhaber damit ohne ihr Wissen in unerlaubte Geschäfte einbezogen werden. Eine mögliche Folge: Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld ursprünglich stammt, könnten Rückzahlungsansprüche geltend machen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie – entgegen der Angaben in den Stellenbeschreibungen – Bankkonten nicht löscht und auch keine entsprechenden „Löschbestätigungen“ ausstellt.

Die BaFin hat kürzlich im Allgemeinen auf die vorgenannte Herangehensweise bei betrügerischen Jobangeboten, bei denen Konten eröffnet werden sollen, hingewiesen. Zudem hat sie bereits in der Vergangenheit auf ähnliche betrügerische Jobangebote hingewiesen. Gleichwohl kommen immer wieder neue Maschen oder Stellenbezeichnungen hinzu. Die BaFin rät, äußerst wachsam zu sein, da kriminelle Absichten oft nicht leicht zu erkennen sind und sich ständig ändern.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

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