Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten von Vera Capitals. Die angeblich in Stuttgart ansässige Firma steht im Verdacht, ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen anzubieten. Was bedeutet das für betroffene Anleger? Wir sprechen mit Rechtsanwältin Kerstin Bintschev aus Dresden.
Redaktion: Frau Bintschev, die BaFin warnt vor Vera Capitals und nennt das Angebot illegal. Was sollten Verbraucher tun, die dort bereits Geld investiert haben?
Kerstin Bontschev: In solchen Fällen ist es besonders wichtig, zügig zu reagieren. Wer bereits investiert hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern – dazu gehören E-Mails, Chatverläufe, Screenshots von der Website, Zahlungsnachweise und Vertragsunterlagen. Anschließend sollte unbedingt Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden, am besten wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.
Redaktion: Gibt es eine realistische Chance, das investierte Geld zurückzuerhalten?
Bontschev: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn Zahlungen über Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna erfolgt sind, kann ein sogenannter Chargeback oder eine Rückbuchung versucht werden. Bei Überweisungen auf ausländische Konten wird es deutlich schwieriger – aber auch hier kann über spezialisierte Kanzleien und zivilrechtliche Maßnahmen versucht werden, Spuren zu verfolgen oder Ansprüche gegen Vermittler geltend zu machen.
Redaktion: Auf der Website von Vera Capitals wird eine angebliche „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ genannt. Was hat es damit auf sich?
Bontschev: Diese Behörde existiert schlichtweg nicht. Das ist ein typisches Täuschungsmanöver, mit dem Anlegern Seriosität vorgegaukelt werden soll. Zusätzlich werden missbräuchlich Daten der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse verwendet – auch das ein klarer Hinweis auf betrügerische Absichten. Solche Täuschungsversuche sind inzwischen leider gängige Praxis bei sogenannten Fake-Brokern.
Redaktion: Was empfehlen Sie Verbrauchern, die unsicher sind, ob sie einem seriösen Anbieter gegenüberstehen?
Bontschev: Mein wichtigster Tipp: Immer vorher prüfen, ob der Anbieter eine Lizenz der BaFin hat. Das geht ganz einfach über die Unternehmensdatenbank auf der BaFin-Website. Ist dort kein Eintrag vorhanden – Finger weg! Außerdem gilt: Wer mit unrealistischen Renditeversprechen, Zeitdruck oder Bonusaktionen geködert wird, sollte misstrauisch werden. Und: Niemals Geld auf ausländische Privatkonten überweisen!
Redaktion: Kann man sich auch präventiv beraten lassen?
Bontschev: Absolut. Ich rate jedem, der mit größeren Summen oder in komplexe Finanzprodukte investieren will, eine unabhängige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen – das spart im Zweifel viel Geld und Nerven. Gerade bei Angeboten im Krypto- und CFD-Bereich tummeln sich viele Anbieter ohne Genehmigung. Prävention ist hier die beste Verteidigung.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.
Bontschev: Sehr gern. Und mein Appell an alle: Wenn eine Geldanlage zu gut klingt, um wahr zu sein – dann ist sie es meist auch nicht.
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