Frage: Herr Blazek, die BaFin hat einem sogenannten No-Action-Letter der Europäischen Bankenaufsicht zugestimmt. Was heißt das überhaupt?
Daniel Blazek: Ganz einfach gesagt: Die europäischen Aufseher haben bestimmte neue Regeln für Banken vorbereitet – speziell zu den Themen Nachhaltigkeit, also ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Diese Regeln sind aber noch nicht endgültig fertig. Damit Banken jetzt nicht schon Aufwand betreiben müssen, der in ein paar Monaten wieder überflüssig wäre, sagt die EBA: „Liebe Aufsichtsbehörden, setzt diese Pflichten bitte vorerst nicht durch.“
Frage: Betrifft das alle Banken oder nur die großen?
Daniel Blazek: Genau da liegt der Kern. Bisher mussten vor allem große Institute über ihre Nachhaltigkeitsrisiken berichten. Mit der letzten Gesetzesänderung sollten aber auch viele kleinere Banken solche Daten offenlegen. Für die kleinen Häuser wäre das ein enormer bürokratischer Aufwand. Deshalb verschafft der No-Action-Letter ihnen jetzt eine Atempause, bis die neuen – wahrscheinlich vereinfachten – Regeln in Kraft treten.
Frage: Was bedeutet das konkret für die Bankenpraxis?
Daniel Blazek: Kleine Banken müssen im Moment keine zusätzlichen ESG-Berichte erstellen, obwohl es nach dem Gesetz eigentlich so wäre. Die Aufseher schauen bis zur Veröffentlichung der neuen Standards nicht genau hin. Das spart Kosten und Zeit – und verhindert, dass Banken unnötig Formulare ausfüllen, die bald gar nicht mehr gebraucht werden.
Frage: Und was heißt das für Anleger oder Bankkunden?
Daniel Blazek: Für Anleger ändert sich kurzfristig nichts. Die Transparenz über Nachhaltigkeitsthemen kommt ein wenig später, weil die Banken jetzt erstmal weniger berichten müssen. Aber langfristig ist das positiv: Wenn die Regeln klar und praktikabel sind, profitieren auch Anleger, weil sie dann verlässliche und vergleichbare Informationen bekommen – statt eines Flickenteppichs von Übergangslösungen.
Frage: Gibt es auch Risiken bei so einer Aussetzung?
Daniel Blazek: Ja, es bedeutet natürlich, dass wir in einer Übergangsphase weniger Einblick in die Nachhaltigkeitsrisiken kleinerer Institute haben. Wer also sehr genau auf ESG-Aspekte achtet, muss sich noch ein wenig gedulden. Aber insgesamt geht es hier darum, bürokratische Doppelarbeit zu vermeiden – und das ist nachvollziehbar.
Frage: Ihr Fazit in einfachen Worten?
Daniel Blazek: Der No-Action-Letter ist ein Aufschub für kleinere Banken. Sie müssen vorerst keine zusätzlichen Nachhaltigkeitsdaten offenlegen. Für Anleger heißt das: Geduld haben, die Transparenz kommt – aber erst, wenn die neuen, klareren Regeln fertig sind.
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