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Interview: Was bedeutet das Urteil zum Goldkauf-Modell wirklich?

ghasoub (CC0), Pixabay
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Ein Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt über 100.000 Euro Schadensersatz zahlen muss, weil er bei einem Goldinvestment ohne erforderliche Erlaubnis Geld von Anlegern über ein Anderkonto entgegengenommen und weitergeleitet hat. Das Gericht sah darin ein unerlaubtes Finanztransfergeschäft nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Um das Urteil besser zu verstehen, haben wir mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev gesprochen. Sie erklärt, worum es in dem Verfahren ging und warum das Gericht so entschieden hat.

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Frau Bontschev, worum ging es in diesem Fall eigentlich?

In dem Verfahren ging es um ein Goldinvestment. Anleger sollten Geld überweisen, damit angeblich Rohgold gekauft wird.
Die Einzahlung lief über ein Anderkonto eines Rechtsanwalts. Dieses Konto sollte als eine Art Sammelstelle für die Gelder dienen.

Das Problem: Der Rechtsanwalt hat die Gelder nicht nur verwahrt, sondern entgegengenommen und anschließend weitergeleitet. Für diese Tätigkeit gab es eine prozentuale Vergütung.

Das Gericht hat darin ein sogenanntes Finanztransfergeschäft gesehen.

Was ist ein Finanztransfergeschäft?

Ein Finanztransfergeschäft liegt vor, wenn jemand:

  • Geld von Kunden entgegennimmt

  • ohne eigenes Konto für den Kunden zu führen

  • und das Geld anschließend an eine andere Person weiterleitet.

Das Gesetz sagt: Wer so etwas gewerblich macht, braucht eine Erlaubnis der Finanzaufsicht (BaFin).

Der Hintergrund ist der Schutz der Menschen, die Geld überweisen.

Warum ist dafür eine Erlaubnis nötig?

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz soll verhindern, dass unzuverlässige oder unkontrollierte Anbieter mit fremdem Geld arbeiten.

Wer Zahlungsdienste anbieten will, muss daher bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel:

  • ausreichendes Eigenkapital

  • funktionierende Kontrollsysteme

  • Maßnahmen gegen Geldwäsche

  • eine klare Organisation und Buchführung.

Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, erteilt die Aufsichtsbehörde eine Erlaubnis.

Warum hat das Gericht gesagt, dass der Rechtsanwalt gegen dieses Gesetz verstoßen hat?

Das Gericht hat mehrere Punkte geprüft.

Erstens:
Das Konto lief nur auf den Namen des Rechtsanwalts. Die Anleger überwiesen also ihr Geld an ihn.

Zweitens:
Er leitete das Geld anschließend weiter.

Drittens:
Er erhielt dafür eine Vergütung, die sich am Volumen der Verträge orientierte.

Damit sah das Gericht alle Voraussetzungen eines Finanztransfergeschäfts erfüllt.

Aber Rechtsanwälte arbeiten doch häufig mit Anderkonten. Warum war das hier problematisch?

Das ist ein wichtiger Punkt.

Ein Anderkonto wird normalerweise genutzt, um Geld treuhänderisch zu verwalten, etwa:

  • bei Immobiliengeschäften

  • bei Vergleichszahlungen

  • bei der Abwicklung von Mandantenangelegenheiten.

In solchen Fällen ist die Verwaltung des Geldes Teil der anwaltlichen Tätigkeit.

Im vorliegenden Fall war das anders.
Hier ging es nicht um ein klassisches Mandat, sondern um ein Anlagemodell, bei dem der Anwalt praktisch als Zahlungsstelle fungierte.

Das Gericht sagte deshalb:
Das gehört nicht mehr zur typischen anwaltlichen Arbeit.


Das Gericht hat auch sehr ausführlich erklärt, warum das Gesetz Anleger schützt. Warum ist das wichtig?

Weil es für den Schadensersatz entscheidend ist.

Damit jemand Schadensersatz verlangen kann, muss das verletzte Gesetz auch den Geschädigten schützen.

Das Gericht hat gesagt:

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz schützt nicht nur den Finanzmarkt, sondern auch die einzelnen Nutzer von Zahlungsdiensten.

Der Zweck ist:

  • sichere Zahlungsabwicklung

  • Schutz vor unseriösen Anbietern

  • Kontrolle des Geldflusses.

Wenn jemand ohne Erlaubnis Zahlungsdienste anbietet, kann genau das Risiko entstehen, das das Gesetz verhindern will.

Das Gericht sprach auch von Fahrlässigkeit. Was bedeutet das?

Fahrlässigkeit bedeutet:
Jemand hätte erkennen können, dass sein Verhalten rechtlich problematisch ist.

Das Gericht meinte, der Rechtsanwalt hätte sich bei der Finanzaufsicht informieren müssen, ob seine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist.

Gerade weil er Jurist ist, hätte er diese Frage prüfen müssen.

Deshalb sah das Gericht eine Sorgfaltspflichtverletzung.

Warum wurde keine vorsätzliche Handlung festgestellt?

Für Vorsatz hätte man nachweisen müssen, dass der Anwalt bewusst und gewollt gegen das Gesetz verstoßen hat oder sogar Teil eines Betrugs war.

Das konnte das Gericht nicht feststellen.

Es blieb daher bei fahrlässigem Verhalten.

Die Anleger haben ihr Geld verloren. Warum musste der Anwalt dafür haften?

Das Gericht hat gesagt:

Der Schaden ist gerade deshalb entstanden, weil die Zahlung über eine nicht erlaubte Zahlungsstelle abgewickelt wurde.

Wenn das Gesetz eingehalten worden wäre, hätte es zwei Möglichkeiten gegeben:

  1. Die Zahlung wäre so gar nicht möglich gewesen, weil das Konto nicht hätte genutzt werden dürfen.

  2. Oder ein zugelassener Zahlungsdienstleister hätte zusätzliche Kontrollen durchgeführt.

Diese Kontrollen hätten das Risiko möglicherweise verhindert.

Was bedeutet das Urteil für Anleger?

Das Urteil zeigt:

Wer sein Geld überweist, sollte immer prüfen:

  • Wohin wird das Geld überwiesen?

  • Wer verwaltet das Geld?

  • Ist der Anbieter reguliert?

Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn Geld über private Konten oder Treuhandkonten läuft.

Und was bedeutet das Urteil für Anwälte?

Für Anwälte ist die Botschaft klar:

Ein Anderkonto darf nicht als Zahlungsplattform für Geschäftsmodelle verwendet werden.

Sobald ein Anwalt:

  • Gelder sammelt

  • sie weiterleitet

  • und dafür wirtschaftlich beteiligt ist,

kann das schnell als Zahlungsdienst gelten.

Dann ist eine Erlaubnis der Finanzaufsicht erforderlich.

Ihr Fazit zum Urteil?

Das Urteil ist ein wichtiges Signal.

Es zeigt:

  • Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz wird streng angewendet.

  • Auch Anwälte können darunter fallen.

  • Und Anleger können bei Verstößen Schadensersatz verlangen.

Vor allem macht das Urteil deutlich, dass Treuhandkonten kein Freibrief für Finanzgeschäfte sind.

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