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Interview: Rechtsanwalt Niklas Linnemann zu aktuellen BaFin-Warnungen – „Betroffene Anleger sollten jetzt schnell handeln“

Visiventas (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor Angeboten auf der Website viforex(.)com sowie vor E-Mails von info@vcgmanagement.de. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Nilas Linnemann, Experte für Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz, was hinter diesen Warnungen steckt und wie Betroffene jetzt reagieren sollten.

Herr Linnemann, die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website viforex.com sowie vor E-Mails von einer Adresse, die offenbar im Namen der VC Germany Management GmbH agiert. Was ist hier passiert?

Nilas Linnemann: Die BaFin hat in beiden Fällen festgestellt, dass Anbieter ohne die gesetzlich erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Bankgeschäfte betreiben. Im Fall der E-Mail-Adresse info@vcgmanagement.de liegt zudem ganz klar ein Identitätsdiebstahl vor: Die tatsächliche VC Germany Management GmbH hat mit diesen Angeboten nichts zu tun. Das sind klassische Betrugsszenarien, bei denen Kriminelle den guten Namen existierender Unternehmen nutzen, um Vertrauen zu erwecken.

Welche Gefahr besteht für Anleger konkret?

Linnemann: Die Gefahr ist sehr hoch, dass Anleger ihr Geld verlieren. In diesen Fällen fließt das investierte Kapital häufig direkt auf Konten, die von den Betrügern kontrolliert werden. Eine spätere Rückzahlung findet in der Regel nicht statt. Besonders perfide: Oft wird mit vermeintlich sicheren Anlagen wie Festgeld oder Kryptoinvestments geworben – mit hohen Zinsen, die seriöse Anbieter gar nicht bieten können.

Was raten Sie Anlegern, die bereits investiert oder Zahlungen veranlasst haben?

Linnemann: Wer betroffen ist, sollte sofort handeln. Das bedeutet:

  1. Zahlungen sofort stoppen, sofern noch möglich.

  2. Beweise sichern – also E-Mails, Verträge, Chatverläufe, Kontoauszüge.

  3. Strafanzeige erstatten, idealerweise bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft.

  4. Und dann sollte man sich dringend rechtlichen Rat holen, um eventuelle zivilrechtliche Schritte zu prüfen – etwa Rückforderungen, Kontopfändungen oder internationale Rechtshilfeverfahren.

Ist das Geld in solchen Fällen überhaupt noch zu retten?

Linnemann: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn schnell reagiert wird – zum Beispiel, wenn Zahlungen noch nicht ausgeführt oder von der Empfängerbank blockiert wurden – gibt es Chancen. Je länger der Betrug zurückliegt, desto schwieriger wird es. Wichtig ist aber: Viele Geschädigte glauben, es sei „eh alles verloren“ – das stimmt so pauschal nicht. Es gibt rechtliche Wege, zumindest einen Teil des Schadens zu begrenzen.

Wie können sich Anleger in Zukunft besser schützen?

Linnemann: Die wichtigste Regel lautet: Immer die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, bevor man investiert. Jedes Unternehmen, das in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, muss dort registriert sein. Seriöse Anbieter arbeiten transparent, mit Impressum, Zulassungsnummer, festen Ansprechpartnern und nachvollziehbaren Verträgen. Wenn hohe Renditen ohne Risiko versprochen werden – das ist fast immer ein Warnsignal. Und im Zweifel lieber einmal zu oft nachfragen als einmal zu wenig.

Herr Linnemann, vielen Dank für das Gespräch.


Hinweis der Redaktion:
Aktuelle BaFin-Warnungen finden Sie in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der offiziellen Website der Finanzaufsicht. Anleger, die unsicher sind, können sich dort oder bei spezialisierten Rechtsanwälten informieren.

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