Frage: Herr Iwanow, die FORTIS Real Estate Investment AG hat für den 28. Oktober 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Auf der Tagesordnung stehen die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds und eine Barkapitalerhöhung. Warum sind diese Punkte von Bedeutung?
Michael Iwanow: Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zeigt, dass dringende Entscheidungen anstehen, die nicht bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung warten können. In diesem Fall ist der Aufsichtsrat nach dem Rücktritt eines Mitglieds nicht mehr vollständig besetzt. Damit die Gesellschaft handlungsfähig bleibt und ihre Kontroll- und Beratungsfunktionen erfüllt, muss der Posten nachbesetzt werden.
Noch bedeutsamer ist aber die geplante Kapitalerhöhung. Sie soll das Eigenkapital verdoppeln – von 5 auf 10 Millionen Euro – und die Liquidität der Gesellschaft spürbar stärken. Gerade für Immobiliengesellschaften, die stark von Finanzierungsbedingungen abhängig sind, ist das in der aktuellen Marktlage entscheidend.
Frage: Die Kapitalerhöhung erfolgt unter Ausschluss der Übertragung von Bezugsrechten. Was bedeutet das für die Aktionäre?
Michael Iwanow: Grundsätzlich haben Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht. Das heißt, sie dürfen neue Aktien im Verhältnis zu ihrem bisherigen Anteil erwerben, damit ihre Beteiligungsquote nicht verwässert. Bei FORTIS ist dieses Bezugsrecht zwar vorgesehen – aber es ist nicht handelbar.
Das bedeutet: Wer seine Bezugsrechte nicht ausübt, kann diese nicht verkaufen, sondern verliert sie schlicht. Damit wird verhindert, dass externe Investoren über den Kauf von Bezugsrechten günstig in die Gesellschaft einsteigen und möglicherweise Einfluss nehmen. Der Vorstand möchte also die bestehende Eigentümerstruktur sichern.
Frage: Warum hat der Vorstand den Ausgabebetrag pro Aktie auf den Mindestnennwert von 1,00 Euro festgesetzt?
Michael Iwanow: Hier spielt vor allem Pragmatismus eine Rolle. Eine Unternehmensbewertung, die für eine höhere Ausgabe erforderlich wäre, wäre nicht nur teuer, sondern auch zeitaufwendig – und genau das möchte der Vorstand vermeiden.
Die Gesellschaft steht unter Druck, ihre Liquidität zu verbessern. Immobilienunternehmen haben in den letzten Jahren unter steigenden Zinsen, schwacher Nachfrage und schwierigen Refinanzierungsbedingungen gelitten. FORTIS möchte schnell handeln, um ihre Handlungsfähigkeit zu sichern. Eine Kapitalerhöhung zum Mindestbetrag ist der einfachste Weg, frisches Eigenkapital zu beschaffen.
Frage: Sehen Sie Risiken für die bestehenden Aktionäre?
Michael Iwanow: Grundsätzlich nicht, solange die Aktionäre ihr Bezugsrecht wahrnehmen. Sie können im Verhältnis 1:1 neue Aktien erwerben, sodass ihre Beteiligungsquote gleich bleibt. Wer jedoch nicht mitzieht, riskiert eine Verwässerung seines Anteils.
Ein Risiko sehe ich eher darin, dass die Kapitalerhöhung zwar Liquidität bringt, aber nicht automatisch die strukturellen Probleme des Immobilienmarktes löst. Das Umfeld bleibt anspruchsvoll: hohe Baukosten, gedämpfte Nachfrage und geopolitische Unsicherheiten belasten weiterhin.
Frage: Ihr Fazit?
Michael Iwanow: Die Kapitalmaßnahme ist notwendig, um die Gesellschaft kurzfristig zu stabilisieren. Für die Aktionäre bedeutet sie die Chance, ihren Anteil zu sichern und an einer möglichen Erholung des Unternehmens zu partizipieren. Gleichzeitig zeigt der Schritt, dass die Lage ernst ist: Ohne zusätzliches Kapital könnte es für FORTIS schwierig werden, ihre Projekte wie geplant umzusetzen.
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