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Interview: Pflegeheimkosten verständlich erklärt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Thema: Kosten im Pflegeheim – wofür zahlt die Pflegekasse, wofür Sie selbst aufkommen müssen
Gesprächspartner: Rechtsanwalt Maurice Högel


Frage: Herr Högel, viele Menschen haben Angst vor den hohen Kosten im Pflegeheim. Können Sie kurz erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen?

Högel: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Grundsätzlich müssen wir vier große Kostenblöcke unterscheiden:

  1. Pflege- und Betreuungskosten,

  2. Unterkunft und Verpflegung,

  3. Investitionskosten und

  4. gegebenenfalls Zusatzleistungen.
    Die Pflegeversicherung beteiligt sich nur an den eigentlichen Pflegekosten – alles andere müssen Bewohner:innen selbst tragen.


Frage: Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse denn genau?

Högel: Die Kasse zahlt einen monatlichen Zuschuss zu den Pflege- und Betreuungskosten, gestaffelt nach Pflegegrad. Zum Beispiel sind es beim Pflegegrad 2 aktuell 805 Euro, beim höchsten Pflegegrad 5 rund 2.096 Euro. Zusätzlich gibt es seit 2022 einen Leistungszuschlag, der sich mit der Aufenthaltsdauer im Heim erhöht – das entlastet die Eigenanteile erheblich.


Frage: Und was muss man selbst bezahlen?

Högel: Hier gibt es drei große Posten:

  • Unterkunft und Verpflegung – also Mahlzeiten, Reinigung und das Zimmer.

  • Investitionskosten – zum Beispiel für Modernisierungen oder Brandschutzmaßnahmen.

  • Eigenanteil an den Pflegekosten – der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Dieser ist unabhängig vom Pflegegrad für alle Bewohner:innen gleich.


Frage: Viele Angehörige erschrecken, wenn plötzlich eine Nachzahlung oder Preiserhöhung ins Haus flattert. Ist das rechtens?

Högel: Ja, Pflegeheime dürfen die Entgelte anpassen – etwa wenn sich Tariflöhne ändern oder Modernisierungen anstehen. Wichtig ist aber: Zusatzleistungen – etwa eine besondere Zimmerausstattung oder ein individueller Service – müssen schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Ohne Vertrag keine Zusatzkosten.


Frage: Was passiert, wenn Einkommen und Rente nicht reichen?

Högel: Dann haben Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst gibt es in manchen Bundesländern das sogenannte Pflegewohngeld, das bei Investitionskosten hilft. Wenn das immer noch nicht reicht, springt in der Regel das Sozialamt ein – über die „Hilfe zur Pflege“ oder die Grundsicherung im Alter. Und auch die Frage, ob und wann Kinder unterhaltspflichtig sind, ist gesetzlich klar geregelt. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung.


Frage: Welchen praktischen Tipp geben Sie Betroffenen und Angehörigen?

Högel: Prüfen Sie die Kostenaufstellung des Heims genau und vergleichen Sie Angebote. Sprechen Sie frühzeitig mit der Pflegekasse und dem Sozialamt, wenn absehbar ist, dass die Eigenmittel nicht ausreichen. Und: Scheuen Sie sich nicht, rechtlichen Rat einzuholen – gerade bei Streit über Eigenanteile oder Zusatzkosten.


👉 Fazit: Pflegeheimkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Während die Pflegekasse bei den Pflegekosten hilft, tragen Bewohner:innen Unterkunft, Verpflegung und Investitionen selbst. Wer finanzielle Lücken hat, kann aber staatliche Unterstützung beantragen.

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