Die Redaktion im Gespräch mit der Dresdner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu Genussrechten der Ökoring Handels GmbH
Redaktion: Frau Bontschev, ein Bio-Großhändler wirbt mit sogenannten Genussrechten und verbindet dies mit Nachhaltigkeit, Gemeinwohlökonomie und regionaler Förderung. Klingt das nach einer sicheren Geldanlage?
RAin Kerstin Bontschev: Nachhaltigkeit und Regionalität sind zunächst positive Aspekte – sie sagen aber nichts über die Sicherheit der Geldanlage aus. Genussrechte sind rechtlich gesehen unternehmerische Beteiligungen mit Risiko, keine klassischen Sparprodukte. Anleger sollten das klar voneinander trennen.
Redaktion: Konkret werden hier Zinsen von bis zu 6,2 % pro Jahr in Aussicht gestellt. Ist das realistisch?
Bontschev: Solche Renditen sind grundsätzlich möglich – aber immer mit entsprechendem Risiko verbunden. Wichtig ist: Der sogenannte Bonuszins ist ergebnisabhängig. Das bedeutet, er wird nur gezahlt, wenn das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich ist. Eine feste Garantie gibt es also nicht.
Redaktion: Das Angebot wirkt strukturiert und transparent – Mindestanlage, Laufzeit, Verzinsung. Wo liegt der Haken?
Bontschev: Der entscheidende Punkt ist die rechtliche Einordnung:
Genussrechte sind nachrangige Kapitalanlagen. Das bedeutet:
- Im Insolvenzfall stehen Anleger hinter anderen Gläubigern
- Es gibt keine Einlagensicherung
- Rückzahlungen können eingeschränkt oder ausgesetzt werden
Das wird häufig in der Werbung nicht ausreichend hervorgehoben.
Redaktion: Spielt die Aufsicht durch die BaFin hier eine Rolle?
Bontschev: Ja, und zwar eine sehr wichtige. In vielen Fällen – auch bei Genussrechten – wird von Ausnahmeregelungen der BaFin Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass kein klassischer Prospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz erforderlich ist oder vereinfachte Regelungen gelten.
Für Anleger heißt das ganz klar:
Weniger Regulierung bedeutet auch weniger Schutz.
Redaktion: Das Unternehmen verweist auf eine „360°-Analyse“ und gute Bewertungen. Gibt das Sicherheit?
Bontschev: Solche Analysen können hilfreich sein, ersetzen aber keine unabhängige Prüfung. Anleger sollten sich bewusst machen:
Es handelt sich nicht um eine staatliche Kontrolle, sondern meist um privat beauftragte Bewertungen.
Redaktion: Die Laufzeit beträgt acht Jahre. Was bedeutet das für Anleger?
Bontschev: Das ist eine sehr lange Kapitalbindung. In dieser Zeit ist das Geld nicht oder nur sehr eingeschränkt verfügbar. Wer investiert, sollte also sicherstellen, dass er auf dieses Kapital langfristig verzichten kann.
Redaktion: Kommen wir zum wichtigsten Punkt: Wie hoch ist das Risiko tatsächlich?
Bontschev: Man muss es deutlich sagen:
Es besteht ein Totalverlustrisiko.
Das bedeutet, dass Anleger im schlimmsten Fall ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren können – etwa bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer Insolvenz des Unternehmens.
Redaktion: Ihr Fazit zu solchen Angeboten?
Bontschev: Genussrechte können eine sinnvolle Beimischung sein – aber nur für risikobewusste Anleger.
Mein Rat:
- Nicht von Nachhaltigkeit allein überzeugen lassen
- Wirtschaftliche Kennzahlen genau prüfen
- Nur Geld investieren, dessen Verlust verkraftbar ist
Redaktion: Vielen Dank für die Einschätzung.
Bontschev: Sehr gerne.
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