Redaktion: Herr Bremer, das Amtsgericht Chemnitz hat die Vorlage eines Insolvenzplans durch die Premium Bodywear AG bestätigt und einen Erörterungs- und Abstimmungstermin für Ende Juni angesetzt. Was genau bedeutet diese Veröffentlichung?
Thomas Bremer: Kurz gesagt: Es gibt Hoffnung für das Unternehmen – und möglicherweise auch für die Gläubiger. Die Vorlage eines Insolvenzplans zeigt, dass die Premium Bodywear AG einen konkreten Vorschlag unterbreitet hat, wie sie ihre Schulden regulieren und das Unternehmen möglicherweise weiterführen will. Das ist ein klassisches Sanierungsinstrument im Insolvenzrecht.
Redaktion: Ist das die berühmte „Planinsolvenz“, von der oft die Rede ist?
Thomas Bremer: Ganz genau. Anders als in einem Regelinsolvenzverfahren, bei dem am Ende oft nur die Liquidation des Unternehmens steht, bietet der Insolvenzplan die Möglichkeit, sich neu aufzustellen – mit Zustimmung der Gläubiger. Der Plan kann zum Beispiel Schuldenerlasse, Zahlungsquoten, Stundungen oder auch den Einstieg neuer Investoren vorsehen.
Redaktion: Was passiert jetzt konkret bis zum Termin am 24. Juni?
Thomas Bremer: Bis zum 16. Mai haben alle Beteiligten – insbesondere die Gläubiger – Zeit, sich den Insolvenzplan anzuschauen und dazu Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen beim Insolvenzgericht aus. Am 24. Juni wird dann in einer Gläubigerversammlung zunächst über den Inhalt des Plans diskutiert, dann über die Stimmrechte entschieden – und letztlich wird abgestimmt.
Redaktion: Und was muss man tun, wenn man mit dem Plan nicht einverstanden ist?
Thomas Bremer: Wichtig ist: Wer gegen den Plan vorgehen will, muss im Termin seine Ablehnung zu Protokoll geben und gegen den Plan stimmen. Nur wer beides tut, kann später überhaupt Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans einlegen. Das ist gesetzlich so geregelt, um klare und faire Spielregeln zu schaffen.
Redaktion: Ist so ein Plan eher eine Formsache oder gibt es echte Chancen für den Neustart?
Thomas Bremer: Das kommt ganz auf die wirtschaftliche Substanz an – und auf die Überzeugungskraft des Plans. Wenn der Vorstand und die beratenden Anwälte es geschafft haben, einen realistischen Weg aufzuzeigen, wie das Unternehmen wirtschaftlich saniert werden kann, dann ist das absolut eine zweite Chance. Allerdings ist das Vertrauen der Gläubiger entscheidend. Wenn die sich über den Tisch gezogen fühlen, platzt das Ganze schneller als man „Stimmzettel“ sagen kann.
Redaktion: Was sollte man als Gläubiger jetzt unbedingt tun?
Thomas Bremer: Lesen! Und zwar genau. Jeder Gläubiger sollte sich den Plan besorgen und notfalls einen Experten hinzuziehen. Was genau wird angeboten? Welche Quote gibt es? Was passiert, wenn der Plan scheitert? Und ganz wichtig: Wer Fragen oder Bedenken hat, sollte diese rechtzeitig beim Gericht einreichen – also vor dem 16. Mai.
Redaktion: Ist Ihnen schon etwas über die Inhalte des Insolvenzplans bekannt?
Thomas Bremer: Der Plan selbst wurde öffentlich noch nicht im Detail bekannt gemacht – er liegt beim Gericht zur Einsicht. Aber allein die Tatsache, dass er als „zulässig“ eingestuft wurde, zeigt, dass formell alles korrekt ist. Das ist ein erster wichtiger Schritt – mehr nicht. Der spannende Teil kommt jetzt: Werden die Gläubiger mitziehen?
Redaktion: Herr Bremer, wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?
Thomas Bremer: Das hängt – wie immer – vom Vertrauen ab. Wenn die Gläubiger glauben, dass sie mit dem Plan mehr bekommen als ohne, und wenn das Unternehmen eine echte wirtschaftliche Perspektive aufzeigt, dann stehen die Chancen nicht schlecht. Aber das ist kein Selbstläufer. Da muss viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Thomas Bremer: Sehr gerne. Wir bleiben dran – und ich rate allen Gläubigern: Informieren, beraten lassen, und mit wachem Auge entscheiden.
Für eine rechtliche Beratung kontaktieren Sie bitte immer einen Rechtsanwalt
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