Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Reime zur außerordentlichen Hauptversammlung der PLANETHIC GROUP AG am 12. Januar 2026
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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur außerordentlichen Hauptversammlung der PLANETHIC GROUP AG am 12. Januar 2026

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Frage:
Herr Rechtsanwalt Reime, die PLANETHIC GROUP AG lädt für den 12. Januar 2026 zu einer außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung ein. Was bedeutet dieses Datum für die Aktionäre?

Reime:
Der 12. Januar 2026 um 11:00 Uhr ist der zentrale Termin, an dem wesentliche kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Entscheidungen getroffen werden sollen. Es handelt sich nicht um eine routinemäßige Hauptversammlung, sondern um eine außerordentliche Sitzung mit wichtigen Strukturmaßnahmen, insbesondere im Bereich des bedingten Kapitals und möglicher neuer Finanzierungsinstrumente.
Für Aktionäre ist dieser Termin deshalb sehr bedeutsam: Beschlüsse dieses Umfangs können unmittelbare Auswirkungen auf ihre Stimmrechte, den Anteil am Grundkapital und die zukünftige Wertentwicklung der Aktie haben.

Frage:
Ein Schwerpunkt liegt auf der Aufhebung früherer Kapitalbeschlüsse und der Schaffung eines neuen „Bedingten Kapitals 2026/I“. Was steckt dahinter?

Reime:
Die Gesellschaft möchte sich die Möglichkeit schaffen, neue Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Volumen von bis zu 50 Millionen Euro auszugeben. Dafür wird ein neues bedingtes Kapital benötigt – also ein Kapitalrahmen, der nur dann wirksam wird, wenn Anleger ihre Wandlungs- oder Optionsrechte tatsächlich ausüben.
Das bedeutet:

  • Die bisherigen Kapitalrahmen (2023/I und 2025/I) werden aufgehoben.

  • Ein neuer Rahmen von bis zu 1.060.166 Aktien wird geschaffen, um zukünftige Finanzierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Für Aktionäre heißt das: Die Gesellschaft will flexibler am Kapitalmarkt agieren können, was Chancen für Wachstum, aber auch Verwässerungsrisiken für bestehende Aktionäre mit sich bringen kann.

Frage:
Die Versammlung wird rein virtuell durchgeführt. Welche Bedeutung hat das für die Wahrnehmung der Aktionärsrechte?

Reime:
Virtuelle Hauptversammlungen sind seit der Reform des Aktiengesetzes zulässig, erfordern aber eine strikte Einhaltung technischer und formaler Anforderungen. Für Aktionäre wichtig:

  • Keine physische Teilnahme möglich, nur elektronische Zuschaltung.

  • Stimmrechte können ausschließlich per elektronischer Briefwahl oder über Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.

  • Fragen müssen weitgehend vorab eingereicht werden; während der Versammlung besteht aber ein begrenztes Nachfragerecht.

  • Nur Aktionäre, die sich bis zum 5. Januar 2026 anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen, erhalten Zugangsdaten.

Rechtsfehler bei der Teilnahme oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass Aktionäre nicht stimmberechtigt sind – deshalb sollte man die Fristen unbedingt beachten.

Frage:
Welche Punkte sollten Aktionäre besonders kritisch prüfen?

Reime:
Es gibt mehrere zentrale Aspekte:

  1. Bezugsrechtsausschlüsse
    Der Vorstand soll ermächtigt werden, bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen das Bezugsrecht teilweise auszuschließen. Das kann sinnvoll sein, birgt aber immer Verwässerungsrisiken für bestehende Aktionäre.

  2. Höhe des neuen Finanzierungsrahmens
    Ein Volumen von 50 Millionen Euro ist für ein Unternehmen dieser Größe erheblich. Aktionäre sollten sich fragen, wie plausibel der Finanzierungsbedarf ist und wohin die Mittel fließen sollen.

  3. Anpassung der Satzung und Kapitalstruktur
    Die Kapitalmaßnahmen beeinflussen langfristig die Beteiligungsverhältnisse und die Governance der Gesellschaft.

  4. Aufsichtsratswahl
    Mit Jan Bredack wird ein neues Mitglied vorgeschlagen. Auch Personalentscheidungen haben strategische Auswirkungen.

Frage:
Wie können Anleger sich gegen mögliche Nachteile schützen?

Reime:
Zunächst sollten Aktionäre frühzeitig die Unterlagen studieren – insbesondere den Vorstandbericht nach § 221 Abs. 4 AktG. Dieser muss offenlegen, warum die neuen Kapitalinstrumente notwendig sind.
Weitere Schutzmaßnahmen sind:

  • Stimmabgabe bewusst nutzen: Auch wenn man nicht teilnehmen kann, sollte man abstimmen oder einen Vertreter bevollmächtigen.

  • Verwässerungsfolgen prüfen: Wandelschuldverschreibungen können langfristig zu einer erheblichen Erhöhung der Aktienanzahl führen.

  • Anträge und Fragen stellen: Virtuelle HVs bieten Möglichkeiten, auch kritisch nachzufragen.

  • Rechte fristgerecht ausüben: Versäumte Fristen führen fast immer zum Verlust des Stimmrechts.

Frage:
Ihr abschließender Rat an Aktionäre im Hinblick auf den 12. Januar 2026?

Reime:
Dieser Termin sollte ernst genommen werden. Die Beschlüsse haben potenziell strukturelle Auswirkungen auf die gesamte Kapitalstruktur der PLANETHIC GROUP AG.
Ich empfehle jedem Aktionär:

  • rechtzeitig anmelden,

  • Zugangsdaten sichern,

  • Unterlagen sorgfältig prüfen,

  • und die eigenen Rechte aktiv wahrnehmen, sei es durch direkte Teilnahme oder über einen Stimmrechtsvertreter.

Wer unsicher ist, sollte rechtzeitig rechtlichen oder fachkundigen Rat einholen, um mögliche nachteilige Folgen zu vermeiden.

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