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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur außerordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG

popmelon (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, die Deutsche Konsum REIT-AG hat für den 4. Dezember 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Was steckt hinter dieser Einladung?
Rechtsanwalt Reime:
Die Gesellschaft befindet sich in einer finanziell sehr angespannten Lage. Die Fälligkeiten bestehender Verbindlichkeiten und die gestiegenen Refinanzierungskosten machen eine umfassende Restrukturierung notwendig. Kernpunkt ist daher eine Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen – also eine Kombination aus neuem Kapital von Aktionären und der Umwandlung bestehender Schulden in Eigenkapital. Ziel ist es, die Insolvenz abzuwenden und die Bilanz zu stabilisieren.

Frage: Wie genau soll diese Kapitalerhöhung ablaufen?
Rechtsanwalt Reime:
Das Grundkapital soll von derzeit rund 50 Millionen Euro auf bis zu 125 Millionen Euro steigen – also eine Erhöhung um mehr als 75 Millionen Euro. Bestehende Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht von 1 zu 1,5, was bedeutet: Für jede alte Aktie können sie anderthalb neue Aktien erwerben. Der Bezugspreis liegt bei 2 Euro je Aktie. Wer seine Bezugsrechte nicht ausübt, muss mit einer erheblichen Verwässerung rechnen, da kein Handel der Bezugsrechte an der Börse vorgesehen ist.

Frage: Welche Rolle spielen die Wandelschuld- und Namensschuldverschreibungen dabei?
Rechtsanwalt Reime:
Hier wird es juristisch interessant: Forderungen von Gläubigern – etwa aus ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen – werden als Sacheinlage in Aktien umgewandelt. Das bedeutet, Schulden der Gesellschaft werden in Eigenkapital transformiert.
Beispielsweise bringt die MS 1 alpha invest GmbH über die Kapitalverwaltungsgesellschaft INKA Forderungen in Höhe von mehr als 107 Millionen Euro ein und erhält dafür bis zu 53,9 Millionen neue Aktien. Dadurch sinkt die Verschuldung deutlich, gleichzeitig steigt die Beteiligung dieses Investors erheblich.

Frage: Für Kleinanleger stellt sich die Frage: Lohnt sich eine Teilnahme an der Kapitalerhöhung überhaupt?
Rechtsanwalt Reime:
Das hängt vom individuellen Anlagehorizont ab. Wer nicht teilnimmt, wird durch die massive Kapitalerhöhung deutlich verwässert – sein prozentualer Anteil am Unternehmen sinkt erheblich. Wer hingegen teilnimmt, muss natürlich zusätzliches Kapital investieren, profitiert aber, wenn die Restrukturierung gelingt.
Rechtlich ist wichtig: Da kein Bezugsrechtehandel eingerichtet wird, kann man ungenutzte Rechte nicht verkaufen. Anleger, die nicht mitziehen wollen, sollten sich bewusst sein, dass ihr Anteil an der Gesellschaft nach der Maßnahme wesentlich kleiner sein wird.

Frage: Es soll auch der REIT-Status aufgehoben werden. Welche Folgen hat das?
Rechtsanwalt Reime:
Das ist ein zentraler Punkt: Die Gesellschaft verliert ihren Status als „REIT-AG“ – also eine steuerbefreite Immobiliengesellschaft. Der Grund ist, dass sie die gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen von 45 % über mehrere Jahre nicht erfüllt hat.
Der Verlust dieses Status bedeutet: Die Steuerbefreiung entfällt. Künftig wird die Gesellschaft wie ein normales Immobilienunternehmen behandelt und unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Das gibt mehr Flexibilität bei Investitionen und Verschuldung, aber auch weniger Ausschüttungspflichten an Aktionäre.

Frage: Die Hauptversammlung soll außerdem den Aufsichtsrat verkleinern. Warum ist das relevant?
Rechtsanwalt Reime:
Aktuell sind nur vier der fünf vorgesehenen Positionen besetzt. Statt nachzuwählen, soll die Satzung so geändert werden, dass der Aufsichtsrat künftig nur noch aus vier Mitgliedern besteht. Das reduziert Kosten und soll die Entscheidungsprozesse beschleunigen – ein übliches Mittel in Restrukturierungsphasen.

Frage: Was sollten Aktionäre nun konkret tun?
Rechtsanwalt Reime:

  1. Hauptversammlungsunterlagen genau prüfen.
    Dort stehen alle Details zur Kapitalerhöhung und den Bedingungen.

  2. Entscheiden, ob sie an der Kapitalerhöhung teilnehmen wollen.
    Wer nicht mitzieht, sollte sich der Verwässerung bewusst sein.

  3. Fristen beachten. Die Bezugsfrist beginnt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger und dauert mindestens zwei Wochen.

  4. Beratung einholen. Bei größeren Beträgen oder Unsicherheit über steuerliche Auswirkungen lohnt sich die Rücksprache mit einem Fachanwalt oder Steuerberater.

Frage: Herr Reime, was ist Ihr Fazit zu dieser außerordentlichen Hauptversammlung?
Rechtsanwalt Reime:
Diese Hauptversammlung ist ein entscheidender Wendepunkt für die Deutsche Konsum REIT-AG. Sie zeigt, wie ernst die finanzielle Lage ist, bietet aber gleichzeitig eine Chance auf Sanierung. Aktionäre sollten die Maßnahme nicht ignorieren, sondern aktiv entscheiden, ob sie sich an der Restrukturierung beteiligen oder nicht – beides hat deutliche Konsequenzen für ihre Beteiligung und mögliche künftige Wertentwicklung.

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