Frage: Herr Reime, das Amtsgericht Hameln hat das Insolvenzverfahren über die DEGAG WI8 GmbH eröffnet. Welche rechtliche Bedeutung hat dieser Beschluss?
Reime: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gesamte Vermögen der DEGAG WI8 GmbH der Verfügungsgewalt der Geschäftsführung entzogen und unter die Verwaltung des Insolvenzverwalters gestellt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft erfolgen, sondern nur noch an den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter, hier Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Hannover. Für Gläubiger ist das der Startschuss, um ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen.
Frage: Was müssen Gläubiger jetzt konkret tun?
Reime: Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 07. Oktober 2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Wichtig ist, dass die Anmeldung vollständig und belegbar erfolgt – das heißt mit Verträgen, Rechnungen, Abrechnungen oder sonstigen Unterlagen. Wer Sicherungsrechte wie Hypotheken, Pfandrechte oder Abtretungen hat, muss diese detailliert darlegen. Unterbleibt dies, können Ansprüche verloren gehen, und im schlimmsten Fall droht sogar eine Haftung wegen verspäteter oder fehlerhafter Angaben.
Frage: Am 5. November 2025 findet die Gläubigerversammlung statt. Warum ist dieser Termin so wichtig?
Reime: In der Gläubigerversammlung berichten die Insolvenzverwalter über den Stand des Verfahrens. Gleichzeitig werden entscheidende Beschlüsse gefasst: etwa über den Fortgang des Unternehmens, die Verwertung der Vermögenswerte oder auch die Bestätigung des Insolvenzverwalters. Die Gläubiger haben dort ein Mitspracherecht und können Einfluss auf zentrale Entscheidungen nehmen. Deshalb rate ich dringend, diesen Termin wahrzunehmen oder sich vertreten zu lassen.
Frage: Das Gericht hat zusätzlich einen Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Was steckt dahinter?
Reime: Der bestellte Sonderverwalter, Rechtsanwalt Manuel Sack, soll sich speziell mit den Verflechtungen innerhalb der DEGAG-Gruppe befassen. Seine Aufgaben sind zweigeteilt: Einerseits soll er die Ansprüche der DEGAG WI8 GmbH gegen andere DEGAG-Gesellschaften durchsetzen, andererseits prüfen, ob Forderungen anderer DEGAG-Firmen in diesem Verfahren anerkannt werden können. Diese Maßnahme zeigt, dass das Gericht die Konzernstruktur und mögliche Interessenkonflikte sehr genau im Blick hat.
Frage: Was bedeutet diese Entwicklung für die Anlegerinnen und Anleger?
Reime: Anleger müssen sich auf ein komplexes und voraussichtlich langwieriges Verfahren einstellen. Positiv ist, dass durch die Bestellung eines Sonderverwalters eine genauere Prüfung konzerninterner Verflechtungen erfolgt – das kann zusätzliche Rückflüsse sichern. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass sich die Verfahren über verschiedene Gesellschaften hinweg verzahnen werden. Für Anleger gilt: Wer jetzt seine Forderungen korrekt anmeldet und seine Rechte aktiv wahrnimmt, erhöht die Chance, am Ende eine Quote zu erhalten. Passivität dagegen kann dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen.
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