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Interview mit Rechtsanwalt Reime: BaFin warnt vor paribasgroup.io und Plattformreihe „Treten Sie den Finanzmärkten mit Selbstvertrauen entgegen“ – wie sich Anleger schützen können

geralt (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, die BaFin hat erneut vor dubiosen Handelsplattformen gewarnt. Konkret geht es um die Website paribasgroup.io, die den Namen der bekannten BNP Paribas missbraucht, sowie um eine ganze Reihe von Seiten, die mit identischem Aufbau und Slogan auftreten. Was bedeutet das für Anleger?

Rechtsanwalt Reime: Diese Warnungen sind ein weiteres Beispiel für die Masche unseriöser Betreiber, die gezielt den guten Ruf bekannter Unternehmen nutzen, um Vertrauen vorzutäuschen. Im Fall von paribasgroup.io liegt klarer Identitätsmissbrauch vor – die echte BNP Paribas hat nichts mit dieser Website zu tun. Anleger sollten wissen: Nur weil ein bekannter Name auftaucht oder eine Londoner Adresse angegeben ist, bedeutet das nicht, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.

Frage: Die BaFin betont immer wieder, dass Finanz- und Kryptodienstleistungen in Deutschland nur mit offizieller Erlaubnis erbracht werden dürfen. Wie können Anleger das prüfen?

Rechtsanwalt Reime: Der erste Schritt ist immer der Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort lässt sich in Sekunden überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich lizenziert ist. Wenn man den Namen oder die Domain dort nicht findet, sollte man keinesfalls Geld überweisen. Wichtig ist auch: Seriöse Anbieter geben immer vollständige Unternehmensdaten inklusive Rechtsform und überprüfbarer Geschäftsadresse an.

Frage: Welche Gefahren drohen Anlegern, wenn sie dennoch investieren?

Rechtsanwalt Reime: Das Risiko ist extrem hoch. Zum einen droht in fast allen Fällen der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Zum anderen nutzen Betrüger die persönlichen Daten von Anlegern oft weiter – etwa für Identitätsmissbrauch oder um die Betroffenen später mit neuen, angeblich „seriösen“ Rückholangeboten zu ködern. Es entsteht also schnell eine gefährliche Spirale.

Frage: Was sollten Anleger tun, die bereits Geld auf eine dieser Plattformen überwiesen haben?

Rechtsanwalt Reime: Sofort handeln.

  1. Zahlungsströme stoppen – Banken oder Zahlungsdienstleister informieren und versuchen, Überweisungen rückgängig zu machen.

  2. Beweise sichern – Screenshots, E-Mails, Chatverläufe, Kontoauszüge.

  3. Strafanzeige erstatten – sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft.

  4. Rechtliche Beratung suchen – oft lassen sich über Zahlungsdienstleister oder Banken zumindest Teile der Gelder zurückholen, wenn man schnell reagiert.

Frage: Wie können sich Anleger generell vor solchen Betrugsplattformen schützen?

Rechtsanwalt Reime: Neben der Überprüfung bei der BaFin sollten Anleger immer kritisch bleiben:

  • Verspricht eine Plattform „sicheren Gewinn“ oder „Selbstvertrauen an den Märkten“, ist das ein Warnsignal.

  • Fehlt ein vollständiges Impressum oder eine überprüfbare Rechtsform, sollte man die Finger davon lassen.

  • Und ganz wichtig: Bei Finanzgeschäften gilt das Grundprinzip – wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.

Frage: Ihr Fazit zu den aktuellen BaFin-Warnungen?

Rechtsanwalt Reime: Anleger müssen verstehen, dass der Markt für betrügerische Online-Plattformen extrem dynamisch ist. Heute verschwindet eine Seite, morgen tauchen zwei neue auf. Die Warnungen der BaFin sind wichtig, können aber immer nur einen Teil der Masche aufdecken. Umso entscheidender ist es, dass Anleger eigenverantwortlich prüfen, kritisch hinterfragen – und im Zweifel lieber nicht investieren.

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