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Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann: Was tun bei BaFin-Warnungen zu wefi.co und revaloninvest.de?

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Frage: Herr Linnemann, die BaFin hat aktuell vor zwei Websites gewarnt: wefi.co und revaloninvest.de. Was ist bei solchen Warnungen grundsätzlich zu beachten?

Niklas Linnemann: Solche BaFin-Warnungen sind sehr ernst zu nehmen. Wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich mitteilt, dass ein Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Kryptodienstleistungen betreibt, ist das ein starker Hinweis darauf, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, sondern dass Anleger einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind, betrogen zu werden.

Frage: In beiden Fällen – wefi.co und revaloninvest.de – wurden angeblich Finanzdienstleistungen ohne BaFin-Zulassung angeboten. Warum ist das so problematisch?

Linnemann: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Diese Erlaubnispflicht dient dem Anlegerschutz. Anbieter ohne BaFin-Zulassung unterliegen keiner Aufsicht, keine Kontrolle, keine Prüfung ihrer Seriosität. Das öffnet Tür und Tor für Betrug – etwa durch sogenannte „Scam-Plattformen“, bei denen Gelder verschwinden, Kundenkonten blockiert werden oder Auszahlungen scheitern.

Frage: Was können Anleger tun, die bei wefi.co oder revaloninvest.de investiert haben?

Linnemann: Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt noch ein Zugriff auf das angebliche Kundenkonto besteht oder ob die Seite bereits offline ist. Dann gilt es, sofort alle Belege zu sichern – Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe, Screenshots vom Portal. Je mehr Unterlagen man hat, desto besser.

Der zweite Schritt: Anzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Parallel dazu empfehle ich, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um die Chancen auf Rückgewinnung des Geldes zu prüfen – sei es über Rückbuchung von Zahlungen, internationale Amtshilfe oder zivilrechtliche Ansprüche.

Frage: Gibt es in diesen Fällen realistische Chancen, Geld zurückzubekommen?

Linnemann: Das hängt vom Einzelfall ab. In manchen Fällen lassen sich Zahlungen – etwa über Kreditkarte oder SEPA – rückbuchen, wenn schnell genug gehandelt wurde. Oft jedoch fließen die Gelder über verschachtelte Konten ins Ausland, was die Rückholung erschwert. Wenn wir Hinweise auf Zahlungsdienstleister, Banken oder Treuhänder bekommen, können wir dort gezielt ansetzen – notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe. Aber klar ist auch: Wer früh reagiert, hat die besten Chancen.

Frage: Beide Portale scheinen aus dem Ausland zu agieren – Kanada, Costa Rica, Hongkong. Wie wirkt sich das auf die rechtliche Verfolgung aus?

Linnemann: Internationale Strukturen sind bewusst gewählt, um Strafverfolgung zu erschweren. Dennoch: Auch in solchen Fällen kann über internationale Rechtshilfe, Kooperation mit ausländischen Behörden oder Zivilklagen gegen Hintermänner etwas erreicht werden. Wichtig ist, dass man nicht einfach resigniert, sondern aktiv wird.

Frage: Gibt es konkrete Hinweise, dass bei wefi.co oder revaloninvest.de Anleger bereits geschädigt wurden?

Linnemann: Aus unserer anwaltlichen Praxis wissen wir, dass solche Plattformen häufig sehr professionell auftreten – mit deutschsprachigem Support, Fake-Dashboards, angeblichen Gewinnen. Aber spätestens bei der Auszahlung kommt es dann zu Problemen, verbunden mit neuen Forderungen: Steuernachzahlungen, Gebühren oder „Verifizierungszahlungen“. Das ist ein typisches Betrugsmuster.

Frage: Was raten Sie Anlegern, die aktuell unentschlossen sind?

Linnemann: Handeln Sie. Sichern Sie alles, was Sie haben. Sprechen Sie mit einem Anwalt, der sich mit solchen Konstellationen auskennt. Und melden Sie den Fall der BaFin, der Polizei oder Verbraucherzentrale. Je mehr Hinweise gesammelt werden, desto größer der öffentliche und rechtliche Druck. Und: Niemals weitere Zahlungen leisten – egal was behauptet wird.

Frage: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Linnemann.

Linnemann: Gern. Bleiben Sie wachsam – gerade im Finanzbereich gilt: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.

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