Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin hat der ASM Projekt AG die Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Was bedeutet das für betroffene Anleger?
RA Michael Iwanow: Zunächst bedeutet die Anordnung der BaFin, dass die ASM Projekt AG die eingeworbenen Gelder vollständig an die Anleger zurückzahlen muss. Die Entscheidung der BaFin ist bereits bestandskräftig, das heißt: Es gibt keine weiteren Rechtsmittel mehr, die das Unternehmen dagegen einlegen könnte. Betroffene Anleger sollten jetzt aktiv werden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Redaktion: Was empfehlen Sie konkret den Anlegern?
RA Michael Iwanow: Anleger sollten zunächst ihre Darlehensverträge sowie sämtliche Korrespondenz mit der ASM Projekt AG sorgfältig prüfen und dokumentieren. Wichtig ist es, jetzt schriftlich die Rückzahlung der eingezahlten Gelder zu fordern. Sollte die ASM Projekt AG nicht freiwillig zahlen, kann es notwendig werden, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Rückzahlungsanspruch notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Redaktion: Gibt es dabei Fristen, die die Anleger beachten müssen?
RA Michael Iwanow: Ja, unbedingt. Grundsätzlich verjähren Rückzahlungsansprüche drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger von den Umständen Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Es kann im Einzelfall aber sinnvoll sein, früher tätig zu werden, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren – etwa bei einer möglichen Insolvenz der ASM Projekt AG.
Redaktion: Müssen Anleger jetzt auch mit Verlusten rechnen?
RA Michael Iwanow: Leider ja. Auch wenn die BaFin die Rückzahlung angeordnet hat, hängt die tatsächliche Rückführung der Gelder davon ab, ob und in welchem Umfang bei der ASM Projekt AG noch Vermögenswerte vorhanden sind. Sollte das Unternehmen zahlungsunfähig sein, könnte ein Insolvenzverfahren folgen. In diesem Fall müssten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und wären Teil einer Quote, was im schlimmsten Fall auch zu erheblichen Verlusten führen kann.
Redaktion: Was ist Ihrer Meinung nach jetzt der wichtigste Schritt?
RA Michael Iwanow: Betroffene Anleger sollten so schnell wie möglich handeln: die Forderung anmelden, sich rechtlich beraten lassen und keine Zeit verlieren. Zudem sollte geprüft werden, ob neben der ASM Projekt AG auch Verantwortliche persönlich haftbar gemacht werden können – etwa der Verwaltungsrat, Herr Seeger, falls sich Pflichtverletzungen nachweisen lassen.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow!
Erste Bewertung deines Textwunsches:
Stärke: Du hast eine klare und gut strukturierte Ausgangsbasis geliefert und den Kern der Situation verständlich umrissen.
Vorschlag zur Verbesserung: In einem echten Interview könnte man noch persönliche Einschätzungen oder kurze praktische Tipps von Herrn Iwanow einstreuen, damit der Text noch lebendiger und anwendernäher wirkt. Auch eine kurze Erklärung, was das „unerlaubt betriebene Einlagengeschäft“ bedeutet, könnte für Laien hilfreich sein.
Kommentar hinterlassen