Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel, Kanzlei BEMK (Bielefeld), zum Investment „Feldsonnen Portfolio II“ (Agri-Photovoltaik)
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel, Kanzlei BEMK (Bielefeld), zum Investment „Feldsonnen Portfolio II“ (Agri-Photovoltaik)

Ju_Joy (CC0), Pixabay
Teilen

Die Plattform Exporo bietet Privatanlegern im Rahmen eines ECSP-Kredits die Möglichkeit, sich an der Projektierung eines Portfolios aus sechs Agri-Photovoltaikanlagen zu beteiligen. Geplant sind rund 52.151 kWp Gesamtleistung. Die beworbene Rendite liegt bei 8,5 % p. a., die Laufzeit ist mit Mai 2026 bis Mai 2027 angegeben. Wir sprechen mit Rechtsanwalt Maurice Högel über Chancen und Risiken – insbesondere aus Anlegersicht.


Herr Högel, das Projekt wirbt mit 8,5 % Rendite pro Jahr und einem klar umrissenen Exit über einen Global- oder Einzelverkauf des Portfolios. Klingt das attraktiv?

Eine Verzinsung von 8,5 % p. a. ist im aktuellen Marktumfeld durchaus attraktiv. Allerdings gilt: Je höher die Rendite, desto höher in der Regel auch das Risiko. Anleger sollten sich bewusst machen, dass es sich hier nicht um eine klassische, besicherte Bankanlage handelt, sondern um ein unternehmerisches Investment in der Phase der Projektierung.

Gerade bei Projektentwicklungen – also der Schaffung von Baurechten, Netzanschlüssen und sonstigen Projektrechten – bestehen erhebliche Umsetzungsrisiken.

Was bedeutet „Projektierung“ konkret für das Risiko?

Projektierung heißt, dass die Anlagen noch nicht betriebsfertig errichtet sind, sondern zunächst alle rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • Flächensicherung über Nutzungsverträge

  • Genehmigungen

  • Netzanschlüsse

  • Wirtschaftlich tragfähige Vermarktung

Scheitert eines dieser Elemente oder verzögert es sich erheblich, kann das gesamte Geschäftsmodell ins Wanken geraten. Anleger finanzieren hier also keine bereits laufende Anlage mit gesicherten Einspeiseerlösen, sondern ein Entwicklungsprojekt.

Die Rückführung des Kapitals soll durch einen Verkauf des Portfolios erfolgen. Wie bewerten Sie das?

Das ist ein sogenanntes Exit-Modell. Die Rückzahlung hängt maßgeblich davon ab, dass ein Käufer gefunden wird, der das Portfolio zu einem ausreichend hohen Preis übernimmt.

Das birgt mehrere Risiken:

  • Marktpreisrisiko: Wie entwickeln sich die Preise für Solarprojekte?

  • Zinsumfeld: Steigende Zinsen können Investoren zurückhaltender machen.

  • Regulatorische Änderungen: Förderbedingungen oder Genehmigungen könnten sich ändern.

Kommt kein Verkauf zustande oder nur zu schlechteren Konditionen, kann die Rückführung des eingesetzten Kapitals gefährdet sein.

Es wird ein „abstraktes Schuldanerkenntnis“ der Arteus Energy GmbH erwähnt. Ist das eine Sicherheit?

Ein abstraktes Schuldanerkenntnis ist zunächst nur eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung. Es ersetzt aber keine werthaltige Sicherheit wie etwa eine Grundschuld oder eine Bankbürgschaft.

Wenn das Unternehmen wirtschaftlich in Schwierigkeiten gerät oder insolvent wird, nützt auch ein Schuldanerkenntnis wenig. Dann stehen Anleger regelmäßig als nachrangige oder zumindest ungesicherte Gläubiger da.

Das Angebot erfolgt unter einer ECSP-Lizenz. Bedeutet das besonderen Schutz für Anleger?

Die ECSP-Verordnung schafft einen europaweiten Rahmen für Schwarmfinanzierungen und sorgt für gewisse Transparenz- und Informationspflichten. Sie ersetzt jedoch keine Einlagensicherung.

Wichtig ist der ausdrückliche Risikohinweis:
Die Anlage ist weder durch eine gesetzliche Einlagensicherung noch durch ein Anlegerentschädigungssystem geschützt.

Das heißt ganz klar: Es besteht ein Totalverlustrisiko.

Was heißt Totalverlustrisiko konkret?

Totalverlustrisiko bedeutet, dass Anleger im schlimmsten Fall ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren können – nicht nur die Rendite, sondern auch die Einlage selbst.

Das kann eintreten, wenn:

  • das Projekt scheitert,

  • Genehmigungen nicht erteilt werden,

  • der Verkauf nicht gelingt,

  • das Projektunternehmen insolvent wird.

Crowdinvesting-Projekte sind wirtschaftlich Eigenkapital-ähnlich strukturiert. Sie tragen unternehmerisches Risiko.

Für wen kann ein solches Investment dennoch sinnvoll sein?

Für Anleger, die:

  • das Risiko verstehen und tragen können,

  • eine breite Diversifikation verfolgen,

  • nur einen kleinen Teil ihres Vermögens investieren,

  • langfristig in erneuerbare Energien investieren möchten.

Nicht geeignet ist ein solches Investment für sicherheitsorientierte Anleger oder Personen, die auf die Rückzahlung zu einem festen Termin zwingend angewiesen sind.

Ihr Fazit?

Erneuerbare Energien und Agri-Photovoltaik sind zweifellos Zukunftsthemen. Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich hier um ein risikobehaftetes Projektentwicklungsinvestment handelt.

Anleger sollten sich nicht allein von der Rendite von 8,5 % p. a. leiten lassen, sondern die Angebotsunterlagen sorgfältig prüfen, insbesondere die Rangstellung ihrer Forderung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Projektgesellschaft.

Und ganz wichtig: Man muss jederzeit bereit sein, einen vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals wirtschaftlich verkraften zu können.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

DFB Pokal Halbfinale Auslosung, die Paarungen!

VfB Stuttgart gegen SC Freiburg Bayer Leverkusen gegen FC Bayern München

Allgemeines

Von Venezuela bis Einwanderungskurs: Project 2025 als Fahrplan für Trumps zweite Amtszeit

Wenn Donald Trump am Dienstag seine Rede zur Lage der Nation hält,...

Allgemeines

Bewaffneter Mann nach Eindringen in Sicherheitsbereich von Trumps Anwesen erschossen

Sicherheitskräfte haben am frühen Sonntagmorgen einen bewaffneten Mann erschossen, nachdem dieser unbefugt...

Allgemeines

Thailand will Zuckergehalt in beliebten Getränken senken

In diesem Monat haben sich neun große Kaffeehausketten des Landes verpflichtet, den...