Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: BaFin verhängt Millionenstrafe gegen die Deutsche Bank
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: BaFin verhängt Millionenstrafe gegen die Deutsche Bank

Tumisu (CC0), Pixabay
Teilen

Frage: Herr Högel, die BaFin hat eine Geldbuße von 23,05 Millionen Euro gegen die Deutsche Bank AG verhängt. Was waren die Hauptgründe für diese Sanktion?

Maurice Högel: Die Deutsche Bank hat in mehreren Bereichen gegen regulatorische Pflichten verstoßen. Besonders schwerwiegend war der Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien, bei dem das Unternehmen zu lange brauchte, um Mängel zu beheben. Außerdem wurden in der Zweigniederlassung Postbank Anlageberatungen telefonisch durchgeführt, aber nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – aufgezeichnet. Schließlich gab es auch Verstöße gegen die gesetzliche Kontowechselhilfe, weil entsprechende Anträge verzögert oder gar nicht bearbeitet wurden.

Frage: Welche gesetzlichen Bestimmungen wurden konkret verletzt?

Maurice Högel:

  • § 80 WpHG verpflichtet Wertpapierdienstleister dazu, eine funktionierende Compliance-Organisation zu haben.
  • § 83 WpHG schreibt die Aufzeichnungspflicht für Telefonberatungen vor, um Anleger zu schützen und Marktmanipulationen zu verhindern.
  • Das Zahlungskontengesetz (ZKG) sieht vor, dass Banken Kunden beim Kontowechsel unterstützen müssen. Diese Pflichten hat die Postbank mehrfach nicht erfüllt.

Frage: Die Geldbuße ist nicht gerade gering. Wie ist die Höhe zu bewerten?

Maurice Högel: Die Summe setzt sich aus drei Bereichen zusammen: 14,8 Millionen Euro für Verstöße beim Derivatevertrieb, 4,6 Millionen Euro wegen fehlender Telefonaufzeichnungen und 3,65 Millionen Euro für Versäumnisse bei der Kontowechselhilfe. Rein rechtlich hätte die BaFin sogar noch höhere Bußgelder verhängen können – bis zu 10 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Frage: Welche Konsequenzen hat das für Kunden?

Maurice Högel: Viele Kunden werden davon erstmal nichts merken. Wer jedoch Probleme bei der Beratung oder beim Kontowechsel hatte, sollte prüfen lassen, ob dadurch finanzielle Nachteile entstanden sind. Besonders relevant ist das für Anleger, die sich auf mündliche Anlageberatungen verlassen haben – hier könnte es schwer sein, im Streitfall Beweise vorzulegen.

Frage: Könnten auf die Deutsche Bank weitere Konsequenzen zukommen?

Maurice Högel: Absolut. Neben der Geldbuße könnte es zivilrechtliche Klagen von betroffenen Kunden geben. Zudem könnte die BaFin weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen anordnen, falls keine nachhaltige Verbesserung erkennbar ist. Auch die spanische Finanzaufsicht CNMV, die in den Fall involviert war, könnte zusätzliche Schritte einleiten.

Frage: Was raten Sie Kunden der Deutschen Bank oder der Postbank?

Maurice Högel: Kunden sollten besonders vorsichtig sein, wenn es um telefonische Beratungen oder Probleme mit einem Kontowechsel geht. Wer sich unsicher ist, kann sich an eine Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt wenden, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Högel.

Maurice Högel: Sehr gerne.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

LUANA AG und der nun mögliche Totalverlust

Interview: Zahlungsverzug, Energiekrise und Insolvenz – was Anleger jetzt wissen müssen Redaktion:...

Allgemeines

Insolvenz:Luana AG

1 IN 195/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Luana...

Allgemeines

Insolvenz:KBR Real Estate GmbH

8 IN 975/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KBR...

Allgemeines

Durchbruch im Abnehm-Markt: Novo Nordisk erhält US-Zulassung für Wegovy als Pille

Der dänische Pharmakonzern Novo Nordisk hat in den USA einen wichtigen regulatorischen...