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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zu aktuellen BaFin-Warnungen: Was betroffene Anleger jetzt tun sollten

Visiventas (CC0), Pixabay
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Frage:
Herr Reime, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich eindringlich vor den Plattformen Tradeshark24 und wefi.co gewarnt. Was bedeutet das für Anleger?

RA Jens Reime:
Die Warnungen der BaFin sollten sehr ernst genommen werden. In beiden Fällen geht es um den Verdacht, dass ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen angeboten werden. Im Fall von Tradeshark24 liegt zudem ein klarer Identitätsmissbrauch vor, da fälschlich Bezug zur Frankfurt Financial Solutions GmbH & Co. KG hergestellt wird, obwohl keinerlei Verbindung besteht.

Frage:
Was sollten betroffene Anleger jetzt konkret tun?

RA Jens Reime:
Wer bereits in diese Plattformen investiert oder dort Gelder transferiert hat, sollte umgehend handeln:

  1. Zahlungsflüsse dokumentieren: Alle Transaktionen, E-Mails, Chatverläufe und Vertragsunterlagen sichern.

  2. Kontoaktivitäten beobachten: Im Zweifel sofort mit der Bank oder dem Zahlungsdienstleister sprechen, um Abbuchungen zu stoppen oder Rückbuchungen zu prüfen.

  3. Anzeige erstatten: Ich empfehle die sofortige Erstattung einer Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dies erhöht die Chancen, im Zuge von Ermittlungen wenigstens einen Teil der Mittel zurückzuerlangen.

  4. Rechtliche Beratung einholen: Geschädigte sollten sich an einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt wenden. In vielen Fällen können zivilrechtliche Schritte gegen Vermittler, Hintermänner oder Zahlungsdienstleister eingeleitet werden – auch international.

Frage:
Gibt es eine Chance auf Rückerstattung?

RA Jens Reime:
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Geld über regulierte Zahlungsdienstleister geflossen ist, kann unter Umständen ein sogenannter Chargeback erfolgen. Auch bei Zahlungen mit Kreditkarte besteht ein gewisser Schutz. Schwieriger wird es, wenn Kryptowährungen verwendet wurden, da diese Transaktionen kaum rückholbar sind. Dennoch lohnt sich fast immer eine Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten – insbesondere bei Vermittlern mit Sitz in der EU.

Frage:
Was sagen diese Fälle über den Zustand des Online-Anlagemarkts?

RA Jens Reime:
Sie zeigen, wie professionell organisierter Anlagebetrug mittlerweile agiert – inklusive täuschend echt wirkender Webseiten, gefälschter Referenzen und sogar „Beratern“, die telefonisch aktiv sind. Die Täter nutzen oft internationale Firmengeflechte, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Die BaFin-Warnungen sind daher ein wichtiges Instrument zur Früherkennung – aber sie kommen oft erst, wenn bereits Anleger betroffen sind.

Frage:
Ihr wichtigster Rat an Verbraucher?

RA Jens Reime:
Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Angeboten im Internet, die hohe Renditen mit geringem Risiko versprechen. Prüfen Sie jedes Unternehmen in der BaFin-Datenbank, sprechen Sie im Zweifel mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale – und investieren Sie nur dort, wo klare regulatorische Transparenz besteht.

Hintergrund:
Die BaFin hat am 4. Februar 2026 gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz vor den Angeboten von tradeshark24.com und wefi.co gewarnt. In beiden Fällen bestehen Hinweise auf unerlaubte Finanzdienstleistungen – zum Teil in Verbindung mit Werbeveranstaltungen in Deutschland und nicht lizenzierten internationalen Gesellschaften.

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