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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime (Bautzen): „Der Fall V+ Fonds 1 ist ein Paradebeispiel für strukturelles Versagen“

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Redaktion: Herr Reime, die Liquidation des V+ Fonds 1 läuft nun schon seit 2020 – eine substanzielle Rückzahlung an die Anleger ist offenbar bis heute nicht erfolgt. Wie bewerten Sie die Lage aus juristischer Sicht?

Jens Reime: Aus meiner Sicht handelt es sich hier um ein besonders kritisches Beispiel für strukturelle Mängel und potenzielle Pflichtverletzungen. Wenn eine Liquidation über sechs Jahre andauert, ohne dass nennenswerte Kapitalrückflüsse an die Anleger erfolgen, ist das alarmierend. Die rechtlichen Anforderungen an Liquidatoren sind klar: Die Abwicklung muss ohne schuldhaftes Zögern und mit dem Ziel der zügigen Verwertung erfolgen. Davon kann hier keine Rede sein.

Redaktion: Besonders brisant scheint die gesellschaftsrechtliche Struktur: Die liquidierende GmbH gehört dem Fonds selbst. Was bedeutet das?

Reime: Genau darin liegt das Problem: Die V+ Beteiligungs GmbH, die als Liquidatorin fungiert, ist gleichzeitig eine hundertprozentige Tochter des Fonds, den sie abwickeln soll. Damit entfallen faktisch Kontrollinstanzen. Wenn Kontrolle und Kontrolleure identisch sind, ist eine unabhängige Abwicklung kaum gewährleistet. Das ist eine klassische Interessenkollision – und juristisch mehr als fragwürdig.

Redaktion: Wie sieht es mit den Kosten während dieser langen Liquidationsphase aus?

Reime: Das ist einer der zentralen Kritikpunkte. In derartigen Fällen fallen trotz fehlender Ausschüttungen regelmäßig Verwaltungskosten, Vergütungen und Prüfungshonorare an – Jahr für Jahr. Die Mittel des Fonds werden damit aufgebraucht, ohne dass die Anleger einen Gegenwert erhalten. Das kann, je nach den Umständen, eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellen. Zumal nach wie vor offenbar kein verbindlicher Abwicklungsplan vorliegt.

Redaktion: Uns liegen Informationen vor, dass regelmäßig Entlastungsbeschlüsse für Geschäftsführung und Komplementärin zur Abstimmung gestellt werden. Ist das zulässig?

Reime: Grundsätzlich ja – aber hochproblematisch. Eine Entlastung hat haftungsrechtliche Wirkung: Sie kann spätere Ersatzansprüche ausschließen. Solche Beschlüsse in einer Phase zu fassen, in der weder die Liquidation nachvollziehbar noch wirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist hoch riskant – für die Anleger. Aus rechtlicher Sicht können solche Beschlüsse angefochten werden, insbesondere wenn sie gegen Treuepflichten oder die Satzung verstoßen.

Redaktion: Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Anleger?

Reime: Anleger sind keineswegs rechtlos. Auch wenn sie an Gesellschafterversammlungen nicht teilgenommen haben, können sie rechtswidrige Beschlüsse anfechten. Zudem haben sie umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte. Und nicht zuletzt können Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden – insbesondere bei einer wirtschaftlich fragwürdigen oder unnötig verzögerten Abwicklung.

Redaktion: Was raten Sie Anlegern konkret?

Reime: Sie sollten nicht länger abwarten, sondern ihre Ansprüche durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Der Fall V+ Fonds 1 zeigt: Eine Liquidation ist kein rechtsfreier Raum. Wenn über Jahre keine Ausschüttungen erfolgen und gleichzeitig die Gesellschaftskosten weiterlaufen, ist das nicht hinnehmbar – weder moralisch noch juristisch.

Redaktion: Herr Reime, vielen Dank für das Gespräch.

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