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Interview mit Rechtsanwalt Iwanow: „Bei Warnsignalen sofort handeln – so schützen sich Anleger vor Betrugsplattformen“

kreatikar (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor der Website enterprise-investment.org. Worin liegt das Problem?

Iwanow: Nach den Erkenntnissen der Aufsicht werden dort Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten. Die Betreiber geben sich als „Enterprise-investment CORP LTD“ mit angeblicher Adresse in London aus und nutzen sogar echte Registereinträge anderer Firmen, um Seriosität vorzutäuschen. Die BaFin geht davon aus, dass es sich hierbei um Identitätsdiebstahl handelt. Das bedeutet: Anlegerinnen und Anleger haben es nicht mit einem zugelassenen Finanzunternehmen zu tun, sondern mit Betrügern, die fremde Namen missbrauchen.

Frage: Auch zu Adams Street Partners gibt es eine BaFin-Warnung. Was steckt dahinter?

Iwanow: In diesem Fall missbrauchen Unbekannte den Namen einer tatsächlich existierenden und lizenzierten Investmentgesellschaft. Über WhatsApp-Gruppen und Social Media locken sie Interessenten in sogenannte VIP-Chats, wo vermeintliche Aktienempfehlungen oder Investmenttipps verbreitet werden. Tatsächlich geht es um den Versuch, Anleger zu Einzahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen zu bewegen. Gewinne werden versprochen, Auszahlungen aber später blockiert. Klassischer Anlagebetrug mit modernem Anstrich.

Frage: Woran können Verbraucher solche betrügerischen Plattformen erkennen?

Iwanow: Typische Warnsignale sind:

  • Fehlende oder schwer überprüfbare Lizenzangaben.

  • Verweis auf angebliche Registereinträge, die aber nichts mit der Website zu tun haben.

  • Druckaufbau: schnelle Gewinne, zeitlich begrenzte Angebote.

  • Kommunikation fast ausschließlich über WhatsApp, Telegram oder Social Media.

  • Aufforderung zu Vorkasse-Zahlungen oder Überweisungen ins Ausland.

  • Ungewöhnliche Zahlungswege, etwa Krypto-Überweisungen, die praktisch nicht rückholbar sind.

Wer solche Punkte bemerkt, sollte unbedingt Abstand nehmen.

Frage: Was raten Sie Anlegern, die bereits Geld investiert oder persönliche Daten weitergegeben haben?

Iwanow: Sofort aktiv werden! Konkret:

  1. Zahlungen stoppen und keine weiteren Überweisungen tätigen.

  2. Bank oder Krypto-Börse informieren, um mögliche Rückbuchungen oder Sperren einzuleiten.

  3. Strafanzeige bei der Polizei erstatten – am besten mit allen Unterlagen, also Kontoauszügen, E-Mails, Chatverläufen und Screenshots.

  4. Bei weitergegebenen Ausweisdaten sollten Betroffene auch eine Warnung bei Schufa & Co. einrichten, um Identitätsmissbrauch zu verhindern.

  5. Rechtlichen Rat einholen, um mögliche Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister oder Mittelsmänner zu prüfen.

Frage: Wie können sich Verbraucher im Vorfeld besser schützen?

Iwanow: Am wichtigsten ist, dass man Angebote vorher überprüft. In der Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich schnell feststellen, ob ein Anbieter tatsächlich registriert ist. Zudem gilt: Seriöse Finanzdienstleister kontaktieren Anleger nicht ungefragt über WhatsApp oder Facebook. Wer dort angelockt wird, sollte sofort skeptisch werden. Und: niemals Geld überweisen oder persönliche Daten herausgeben, bevor die Echtheit des Unternehmens zweifelsfrei geklärt ist.

Frage: Ihr Fazit?

Iwanow: Betrugsplattformen wie enterprise-investment.org oder die gefälschten „Adams Street“-Kanäle zeigen, wie kreativ Kriminelle vorgehen. Anleger dürfen sich nicht blenden lassen – weder von echten Handelsregistereinträgen noch von Hochglanz-Websites oder vermeintlichen Expertengruppen. Der beste Schutz ist gesunder Zweifel: Lieber einmal zu oft nachgefragt, als später einem Betrug zum Opfer gefallen.

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