Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur digitalen Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz und dem neuen BaFin-Fachverfahren
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur digitalen Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz und dem neuen BaFin-Fachverfahren

TungArt7 (CC0), Pixabay
Teilen

Wanise Gordon:
Herr Blazek, ab dem 13. Juni 2025 bietet die BaFin ein neues digitales Fachverfahren zur Geldwäscheprävention an. Was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen?

Daniel Blazek:
Das bedeutet ganz konkret: Unternehmen, die unter die Aufsicht der BaFin fallen – zum Beispiel Banken, Versicherer oder große Finanzdienstleister – müssen die Bestellung oder Abberufung ihres Geldwäschebeauftragten künftig digital melden. Und zwar über das sogenannte MVP-Portal der BaFin. Papierform oder E-Mail reichen nicht mehr aus.

Wanise:
Also keine PDF per E-Mail mehr?

Blazek:
Genau. Der gesamte Meldeprozess wird strukturiert und elektronisch über ein Formular im Portal abgewickelt. So ist sichergestellt, dass die Daten vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher bei der BaFin ankommen.

Wanise:
Was muss ein Unternehmen tun, um das neue System nutzen zu können?

Blazek:
Zuerst muss sich eine Person – der sogenannte Melder – im MVP-Portal registrieren. Das ist meist ein Compliance-Mitarbeiter oder die Geschäftsleitung selbst. Danach muss das Unternehmen für das konkrete Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“ zugelassen werden. Erst dann kann es die eigentlichen Anzeigen abgeben.

Wanise:
Welche Anzeigen sind konkret gemeint?

Blazek:
Drei Arten:

  1. Die Bestellung eines neuen Geldwäschebeauftragten oder Stellvertreters.
  2. Änderungen – zum Beispiel bei Namen oder Kontaktdaten.
  3. Die Abberufung oder Entpflichtung einer bisherigen Person.

Wanise:
Gibt es auch Fristen oder Pflichten zur Nachweissicherung?

Blazek:
Ja, die Anzeige muss vor der tatsächlichen Bestellung oder Abberufung erfolgen – also vorab. Nach dem Absenden erhält man eine digitale Bestätigung, die man unbedingt speichern sollte – etwa für interne Prüfungen oder gegenüber der Financial Intelligence Unit (FIU).

Wanise:
Was ist, wenn ich einen Fehler mache oder technische Probleme habe?

Blazek:
Dann helfen zwei Supportstellen bei der BaFin: ein Fachsupport für inhaltliche Fragen und ein technischer Support für Probleme mit dem Portal. Wichtig ist, den Status der Meldung im Portal zu kontrollieren – nur wenn dort „Meldung akzeptiert“ steht, war sie erfolgreich.

Wanise:
Was bringt das Ganze am Ende?

Blazek:
Mehr Transparenz und Effizienz. Und für die Unternehmen: klare Prozesse, weniger Papierkram – und Rechtssicherheit. Aber: Die Verantwortung bleibt. Fehlerhafte oder vergessene Meldungen können Sanktionen nach sich ziehen.

Wanise:
Vielen Dank, Herr Blazek, für die klare Einordnung!

Daniel Blazek:
Sehr gern – und ich empfehle allen Verpflichteten: rechtzeitig registrieren, Fachverfahren freischalten – und keine Anzeige vergessen!

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Rodeln Max Langenhan wird Olympiasieger

Was für ein Rennen was für ein Erfolg. Insgesamt in jedem der...

Allgemeines

Lindsey Vonn nach Sturz beim Abfahrtsfinale in stabilem Zustand – Olympiatraum endet abrupt

Die amerikanische Skilegende Lindsey Vonn befindet sich in stabilem Zustand, nachdem sie...

Allgemeines

Trump will TV-Fusion – für den Kampf gegen seinen Lieblingsfeind: die Realität

US-Präsident Donald Trump, bekannt für seine medienkritischen Twitter-Fanfaren und seine romantische Beziehung...

Allgemeines

Emma Aicher holt die erste Medaille bei Olympia für Deutschland

Es ist eine glänzende Silbermedaille. Überschattet wurde das Abfahrtsrennen durch einen erneuten...