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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur digitalen Anzeigepflicht nach dem Geldwäschegesetz und dem neuen BaFin-Fachverfahren

TungArt7 (CC0), Pixabay
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Wanise Gordon:
Herr Blazek, ab dem 13. Juni 2025 bietet die BaFin ein neues digitales Fachverfahren zur Geldwäscheprävention an. Was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen?

Daniel Blazek:
Das bedeutet ganz konkret: Unternehmen, die unter die Aufsicht der BaFin fallen – zum Beispiel Banken, Versicherer oder große Finanzdienstleister – müssen die Bestellung oder Abberufung ihres Geldwäschebeauftragten künftig digital melden. Und zwar über das sogenannte MVP-Portal der BaFin. Papierform oder E-Mail reichen nicht mehr aus.

Wanise:
Also keine PDF per E-Mail mehr?

Blazek:
Genau. Der gesamte Meldeprozess wird strukturiert und elektronisch über ein Formular im Portal abgewickelt. So ist sichergestellt, dass die Daten vollständig, nachvollziehbar und revisionssicher bei der BaFin ankommen.

Wanise:
Was muss ein Unternehmen tun, um das neue System nutzen zu können?

Blazek:
Zuerst muss sich eine Person – der sogenannte Melder – im MVP-Portal registrieren. Das ist meist ein Compliance-Mitarbeiter oder die Geschäftsleitung selbst. Danach muss das Unternehmen für das konkrete Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“ zugelassen werden. Erst dann kann es die eigentlichen Anzeigen abgeben.

Wanise:
Welche Anzeigen sind konkret gemeint?

Blazek:
Drei Arten:

  1. Die Bestellung eines neuen Geldwäschebeauftragten oder Stellvertreters.
  2. Änderungen – zum Beispiel bei Namen oder Kontaktdaten.
  3. Die Abberufung oder Entpflichtung einer bisherigen Person.

Wanise:
Gibt es auch Fristen oder Pflichten zur Nachweissicherung?

Blazek:
Ja, die Anzeige muss vor der tatsächlichen Bestellung oder Abberufung erfolgen – also vorab. Nach dem Absenden erhält man eine digitale Bestätigung, die man unbedingt speichern sollte – etwa für interne Prüfungen oder gegenüber der Financial Intelligence Unit (FIU).

Wanise:
Was ist, wenn ich einen Fehler mache oder technische Probleme habe?

Blazek:
Dann helfen zwei Supportstellen bei der BaFin: ein Fachsupport für inhaltliche Fragen und ein technischer Support für Probleme mit dem Portal. Wichtig ist, den Status der Meldung im Portal zu kontrollieren – nur wenn dort „Meldung akzeptiert“ steht, war sie erfolgreich.

Wanise:
Was bringt das Ganze am Ende?

Blazek:
Mehr Transparenz und Effizienz. Und für die Unternehmen: klare Prozesse, weniger Papierkram – und Rechtssicherheit. Aber: Die Verantwortung bleibt. Fehlerhafte oder vergessene Meldungen können Sanktionen nach sich ziehen.

Wanise:
Vielen Dank, Herr Blazek, für die klare Einordnung!

Daniel Blazek:
Sehr gern – und ich empfehle allen Verpflichteten: rechtzeitig registrieren, Fachverfahren freischalten – und keine Anzeige vergessen!

 

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