Frage: Herr Blazek, am 6. November 2025 verhandelt der Bundesgerichtshof über die Speicherung von erledigten Schulden durch Wirtschaftsauskunfteien. Waren Sie von der Relevanz des Falls überrascht?
Daniel Blazek: Nein, ganz und gar nicht. Dieses Verfahren ist hochrelevant für Verbraucher wie auch für Unternehmen. Ich selbst habe immer wieder Mandanten, die durch lange gespeicherte Einträge Probleme bekommen – zum Beispiel bei Krediten oder Mietverträgen.
Frage: Worum geht es genau?
Blazek: Es geht um die Frage: Darf eine Auskunftei Informationen über erledigte Forderungen noch speichern, nachdem die Schuld längst bezahlt ist – und wenn ja, wie lange? Im konkreten Fall wurden Einträge mehrere Jahre weitergeführt, obwohl die Forderungen schon beglichen waren. Der Betroffene bekam dadurch einen sehr schlechten Score-Wert, was natürlich enorme Folgen hat.
Frage: Was sagen die Vorinstanzen?
Blazek: Das Landgericht Bonn hatte die Klage erst abgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln hat dann anders entschieden: Es sah in der Speicherung einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit der Bezahlung der Forderung entfällt das Informationsinteresse. Das OLG hat einen immateriellen Schaden von 500 Euro und Anwaltskosten von rund 540 Euro zugesprochen.
Frage: Welche Bedeutung hat das für Verbraucher?
Blazek: Eine enorme! Wenn der BGH die Linie des OLG bestätigt, müssten Auskunfteien ihre Speicherpraxis ändern. Dann wäre klar: Nach Ausgleich einer Forderung darf der negative Eintrag nicht jahrelang weiter bestehen. Das wäre ein großer Schritt für den Datenschutz und die Rechte von Verbrauchern.
Frage: Könnte es auch für die Wirtschaft Folgen haben?
Blazek: Natürlich. Banken und Unternehmen wollen möglichst viele Daten, um Risiken einzuschätzen. Aber hier müssen die Interessen abgewogen werden: Sicherheit im Geschäftsverkehr auf der einen Seite, Persönlichkeitsrechte und wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Verbraucher auf der anderen. Der BGH muss nun die Balance festlegen.
Frage: Wie lautet Ihre persönliche Einschätzung?
Blazek: Ich gehe davon aus, dass der BGH den Datenschutz stärkt und klare Grenzen setzt. Es kann nicht sein, dass ein „Makel“ ewig an einem Verbraucher hängen bleibt, obwohl er längst bezahlt hat. Ich werde den Fall genau beobachten – auch für meine Mandanten, die von solchen Praktiken betroffen sind.
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