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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum aktuellen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung von EU-Recht

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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„Klimaneutral darf nicht mehr bloß ein Etikett sein“

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek über die geplanten Änderungen im UWG und ihre Folgen für Unternehmen und Verbraucher

Redaktion: Herr Blazek, das Bundesministerium der Justiz hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen vorsieht. Was steckt hinter dieser Reform?

Daniel Blazek:
Der Gesetzentwurf setzt zwei EU-Richtlinien um – zum einen die sogenannte „Green Claims“-Richtlinie, die Verbraucher vor irreführender Umweltwerbung schützen soll, und zum anderen neue Vorschriften gegen sogenannte „Dark Patterns“ im digitalen Vertragsabschluss. Ziel ist es, den Wettbewerb fairer zu gestalten und irreführende oder manipulative Geschäftspraktiken zu unterbinden.

Redaktion: Was bedeutet das konkret für Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“?

Blazek:
Solche Aussagen dürfen künftig nur noch gemacht werden, wenn sie auch belegbar sind. Besonders wichtig: Wenn ein Unternehmen behauptet, ein Produkt sei „klimaneutral“, darf das nicht allein auf dem Kauf von CO₂-Zertifikaten beruhen. Das soll Greenwashing verhindern. Aussagen über künftige Umweltleistungen – etwa: „Bis 2030 sind alle Verpackungen recyclingfähig“ – müssen künftig mit einem realistischen, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan unterlegt sein.

Redaktion: Was ist mit Siegeln wie „nachhaltig produziert“?

Blazek:
Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig entweder staatlich anerkannt sein oder auf einem transparente(n) und überprüfbare(n) Zertifizierungssystem beruhen. Reine Eigenlabel – also selbst vergebene Siegel ohne objektive Prüfung – sind nicht mehr zulässig. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Glaubwürdigkeit bei Umweltkennzeichnungen.

Redaktion: Der Gesetzentwurf betrifft auch die Gestaltung von Online-Plattformen für Finanzdienstleistungen. Was genau wird dort geregelt?

Blazek:
Hier geht es um den Schutz der Verbraucher vor manipulativen Online-Designs, den sogenannten „Dark Patterns“. Drei konkrete Praktiken sollen verboten werden: Erstens, wenn bei mehreren Auswahlmöglichkeiten eine Option – etwa der „Zustimmen“-Button – besonders hervorgehoben wird. Zweitens, wenn Nutzer wiederholt zur Entscheidung gedrängt werden, obwohl sie bereits gewählt haben. Und drittens, wenn die Kündigung eines Vertrags deutlich schwieriger gestaltet ist als der Abschluss.

Redaktion: Welche Folgen hat das für Unternehmen?

Blazek:
Für viele Unternehmen bedeutet das einen hohen Umstellungsaufwand – sowohl technisch als auch rechtlich. Laut Entwurf entstehen allein durch die neuen Pflichten zur Begründung von Umweltaussagen einmalige Kosten von über 270 Millionen Euro. Das ist beachtlich. Aber: Die Maßnahmen sorgen auch für mehr Rechtssicherheit und helfen, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden.

Redaktion: Und wie profitieren Verbraucher?

Blazek:
Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, bewusster und informierter zu entscheiden – sei es beim Kauf eines vermeintlich umweltfreundlichen Produkts oder beim Abschluss eines Online-Kreditvertrags. Gleichzeitig wird das Vertrauen in nachhaltige Angebote gestärkt. Letztlich profitieren auch Unternehmen, die ehrlich und transparent agieren.

Redaktion: Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Blazek:
Das Gesetz soll am 27. September 2026 in Kraft treten. Einige Regelungen – etwa zu den manipulativen Online-Praktiken – schon früher, nämlich am 19. Juni 2026. Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten, denn das neue UWG wird weitreichende Auswirkungen auf Marketing, Produktgestaltung und Vertragsprozesse haben.

Redaktion: Herr Blazek, vielen Dank für das Gespräch.

Blazek:
Sehr gern.

 

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