Frage: Herr Blazek, die RAMFORT GmbH hat ihre Anleihegläubiger zur Abstimmung über weitreichende Änderungen der Anleihebedingungen aufgerufen. Was bedeutet das für die Anleger?
Daniel Blazek: Die vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichend und nachteilig für die Gläubiger. Es geht um eine Verlängerung der Laufzeit bis 2028, den Wegfall der Zinszahlungen ab März 2025 sowie die Freigabe von Sicherheiten. Vereinfacht gesagt: Die Gläubiger sollen dem Unternehmen mehr Zeit und finanziellen Spielraum gewähren, ohne dass sich ihre Absicherung verbessert.
Frage: Was sollten betroffene Anleger jetzt konkret tun?
Daniel Blazek: Zunächst einmal sollten sie sich umfassend informieren und nicht vorschnell abstimmen. Es gibt mehrere Handlungsmöglichkeiten:
- Abstimmen oder nicht abstimmen: Die Änderungen brauchen eine Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen. Wer dagegen ist, sollte sich aktiv an der Abstimmung beteiligen und mit „Nein“ stimmen. Wer nicht abstimmt, trägt dazu bei, dass möglicherweise nicht genügend Stimmen zusammenkommen, um eine Entscheidung zu treffen.
- Rechtliche Prüfung der Vorschläge: Anleger sollten hinterfragen, ob die vorgeschlagenen Änderungen überhaupt notwendig und angemessen sind. Warum ist eine komplette Streichung der Zinsen erforderlich? Warum werden Sicherheiten freigegeben? Gibt es alternative Lösungen?
- Anfechtung prüfen: Falls die Änderungen mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen werden, besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Anfechtung. Die Frist hierfür beträgt einen Monat nach der Bekanntmachung der Ergebnisse.
Frage: RAMFORT begründet die Maßnahmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Notwendigkeit einer Refinanzierung. Ist das plausibel?
Daniel Blazek: Die Begründung ist zumindest kritisch zu hinterfragen. Das Unternehmen gibt an, dass einige Projekte erfolgreich verlaufen sind, aber dennoch nicht genug Liquidität vorhanden ist, um die Zinszahlungen zu leisten. Gleichzeitig wird auf Schwierigkeiten bei der Bankenfinanzierung hingewiesen. Die Frage ist: Warum sollen die Anleger das Risiko allein tragen?
Frage: Gibt es besondere Fristen, die Anleger beachten müssen?
Daniel Blazek: Ja, unbedingt. Die Abstimmung läuft vom 28. Februar bis zum 2. März 2025. Wer teilnehmen will, muss bis dahin sein Stimmformular beim Notar einreichen. Außerdem müssen Anleger einen Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk von ihrer Depotbank einholen, damit ihre Stimme zählt.
Falls die Änderungen beschlossen werden, gilt eine einmonatige Anfechtungsfrist. Danach sind die neuen Bedingungen bindend.
Frage: Was raten Sie Anlegern abschließend?
Daniel Blazek: Anleger sollten nicht blind zustimmen, sondern ihre Rechte aktiv wahrnehmen. Wer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, sollte sich organisieren, rechtlichen Rat einholen und mögliche Anfechtungsmöglichkeiten prüfen. Denn wenn diese Änderungen durchkommen, bedeutet das für viele Anleger Zinsverlust und eine erhebliche Unsicherheit bei der Rückzahlung.
Fazit:
- Nicht voreilig abstimmen!
- Falls dagegen, aktiv mit „Nein“ stimmen!
- Rechtliche Beratung einholen und Anfechtungsmöglichkeiten prüfen!
- Fristen für Abstimmung und Anfechtung beachten!
Anleger, die unsicher sind, können sich an Rechtsanwälte oder Anlegerschutzverbände wenden, um ihre Möglichkeiten besser einzuschätzen.
Kommentar hinterlassen