Frage: Herr Blazek, die BaFin plant, einen sogenannten „Systemrisikopuffer“ aus Österreich auch in Deutschland anzuerkennen. Was heißt das konkret?
Daniel Blazek: Ganz einfach gesagt: In Österreich gibt es eine neue Regel für Banken, die sehr große Kredite im Bereich Gewerbeimmobilien vergeben. Diese Banken müssen dort mehr Eigenkapital zurücklegen – also eine Art Sicherheitsreserve, falls es zu Problemen kommt. Die BaFin in Deutschland möchte diese Regel jetzt auch für deutsche Banken übernehmen, wenn sie solche Kredite in Österreich vergeben.
Frage: Warum betrifft das deutsche Banken überhaupt – es geht doch um Immobilienkredite in Österreich?
Blazek: Gute Frage! Viele deutsche Banken vergeben auch Kredite im Ausland – unter anderem in Österreich. Wenn eine Bank dort besonders viele oder große Kredite im Gewerbeimmobilienbereich hat, dann könnte sie bei Problemen dort ins Wanken geraten – und das wirkt sich dann auch auf den ganzen Bankensektor aus. Die BaFin sagt jetzt: Wenn die österreichischen Aufseher einen Sicherheitspuffer verlangen, dann sollten wir das auch in Deutschland für unsere Banken berücksichtigen. Das nennt man „reziproke Anerkennung“.
Frage: Gibt es da bestimmte Bedingungen?
Blazek: Ja. Es geht nur um Banken, die in Österreich Kredite im Gewerbeimmobilienbereich vergeben – und das auch nur, wenn das Volumen dieser Kredite mehr als 100 Millionen Euro beträgt. Nur dann greift dieser zusätzliche Kapitalpuffer von 1 %.
Frage: Was müssen die Banken dann tun?
Blazek: Ganz konkret: Sie müssen mehr Eigenkapital vorhalten. Das heißt, sie dürfen nicht alles Geld, das sie haben, für Kredite einsetzen, sondern müssen einen Teil als Sicherheit zurücklegen. In diesem Fall: ein Prozent der betroffenen Kreditsumme.
Frage: Ist das schon beschlossen?
Blazek: Noch nicht ganz. Die BaFin hat den Vorschlag am 21. Januar veröffentlicht und gibt jetzt erst einmal allen Beteiligten – also Banken, Verbänden oder auch anderen Experten – die Möglichkeit, bis zum 4. Februar 2026 ihre Meinung dazu zu äußern. Man nennt das „Anhörungsverfahren“.
Frage: Was bedeutet das für normale Bankkunden?
Blazek: Für die meisten Kunden ändert sich erst einmal nichts. Es ist eine Maßnahme, die die Stabilität des Finanzsystems erhöhen soll – also etwas, das langfristig sogar gut für alle ist. Es kann aber sein, dass Banken bei solchen Krediten etwas vorsichtiger werden oder die Konditionen anpassen. Aber das ist eher eine Frage der Strategie der einzelnen Bank.
Frage: Also kein Grund zur Sorge?
Blazek: Nein, im Gegenteil: Es zeigt, dass Aufsichtsbehörden wie die BaFin wachsam sind und versuchen, Risiken im Finanzsystem frühzeitig abzufedern. Das ist in unser aller Interesse.
Fazit:
Die BaFin möchte eine österreichische Sicherheitsregel auch in Deutschland anwenden, um Banken stabiler zu machen, die viele Gewerbeimmobilienkredite in Österreich vergeben. Noch kann jeder bis zum 4. Februar 2026 seine Meinung dazu äußern. Für Kunden ändert sich zunächst nichts – für Banken ist es eine zusätzliche Sicherheitsanforderung.
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