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Interview mit Rechtsanwalt Blazek zur außerordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Defence Beteiligungen AG

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay
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Interviewer:
Herr Rechtsanwalt Blazek, die Deutsche Defence Beteiligungen AG hat für den 18. Dezember 2025 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Im Mittelpunkt steht eine massive Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage. Was bedeutet das konkret?

Rechtsanwalt Blazek:
Die Gesellschaft plant, ihr Grundkapital von derzeit rund 1,87 Millionen Euro auf etwa 22,4 Millionen Euro zu erhöhen – das ist eine Verzwölffachung. Diese Kapitalerhöhung erfolgt nicht durch Bareinlagen, sondern durch eine sogenannte Sacheinlage. Das heißt: Eine andere Gesellschaft bringt Vermögenswerte in Form von Unternehmensanteilen ein – hier sind das 100 Prozent der Anteile an der Infinium Robotics PTE Ltd. aus Singapur.

Im Gegenzug erhält der Einbringende, die TRANSCEND MOTION PTE. LTD., neue Aktien der Deutsche Defence Beteiligungen AG (DDB AG). Die bisherigen Aktionäre werden an dieser Kapitalerhöhung nicht beteiligt.

Interviewer:
Das heißt also, die Altaktionäre können keine neuen Aktien zeichnen?

Rechtsanwalt Blazek:
Richtig. Das Bezugsrecht der Altaktionäre wird ausgeschlossen. Normalerweise haben Aktionäre bei Kapitalerhöhungen das Recht, neue Aktien zu beziehen, um ihre Beteiligungsquote zu halten. Bei einer Sacheinlage ist das aber nicht möglich, weil es hier nicht um Geld, sondern um den Erwerb eines Unternehmens geht.

Ein solcher Bezugsrechtsausschluss ist nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zulässig, wenn er im Interesse der Gesellschaft liegt. Der Vorstand muss diesen Schritt begründen – was er hier durch einen ausführlichen Bericht auch getan hat.

Interviewer:
Was ist der strategische Hintergrund dieser Maßnahme?

Rechtsanwalt Blazek:
Die DDB AG möchte sich neu ausrichten. Bisher war sie ein eher kleiner Beteiligungsplayer. Durch die Übernahme von Infinium Robotics, einem Unternehmen, das Robotik- und KI-Systeme für die Lager- und Industrieautomatisierung entwickelt, soll der Eintritt in einen technologisch zukunftsträchtigen Markt erfolgen.

Ziel ist es, mit der Einbringung von Infinium Robotics das Eigenkapital zu stärken, neue Wachstumsperspektiven zu eröffnen und die Position der DDB AG langfristig zu verbessern – ohne eigenes Kapital einsetzen zu müssen.

Interviewer:
Wie wird sichergestellt, dass der Wert der eingebrachten Anteile tatsächlich dem Aktienwert entspricht?

Rechtsanwalt Blazek:
Die Bewertung der Infinium Robotics PTE Ltd. wurde durch die WPNO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PartG mbB aus Berlin vorgenommen. Diese kam zu einem Unternehmenswert von rund 20,55 Millionen Euro, der dem Ausgabewert der neuen Aktien entspricht.

Auf eine gerichtliche Prüfung der Sacheinlage wird verzichtet – das ist nach § 183a AktG erlaubt, sofern ein unabhängiges Gutachten vorliegt. Trotzdem bleibt für Anleger wichtig, zu prüfen, ob der angesetzte Wert wirtschaftlich realistisch ist, da dieser über die tatsächliche Angemessenheit des Tauschverhältnisses entscheidet.

Interviewer:
Wie verändert sich durch diese Maßnahme die Aktionärsstruktur?

Rechtsanwalt Blazek:
Deutlich. Nach der Kapitalerhöhung wird die TRANSCEND MOTION PTE. LTD. voraussichtlich etwa 91,6 Prozent der Aktien halten. Die bisherigen Aktionäre werden auf rund 8,4 Prozent verwässert.

Damit geht die Kontrolle über die Gesellschaft praktisch vollständig auf den neuen Investor über. Für die Altaktionäre bedeutet das, dass sie künftig keinen maßgeblichen Einfluss mehr auf Unternehmensentscheidungen haben werden.

Interviewer:
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betrifft die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2025. Worum geht es dabei?

Rechtsanwalt Blazek:
Das genehmigte Kapital ist eine Ermächtigung für den Vorstand, das Grundkapital innerhalb der nächsten fünf Jahre um bis zu 11,2 Millionen Euro zu erhöhen – mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Das gibt der Gesellschaft Spielraum, künftig schnell auf Investitionsmöglichkeiten oder Kapitalmarktchancen zu reagieren. Allerdings kann der Vorstand in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, etwa bei Übernahmen gegen Sacheinlage oder kleineren Barkapitalerhöhungen bis 10 Prozent. Für Anleger ist das eine typische, aber sensible Klausel, da sie weitere Verwässerungen ermöglichen kann.

Interviewer:
Wie bewerten Sie die geplanten Beschlüsse aus rechtlicher Sicht insgesamt?

Rechtsanwalt Blazek:
Rechtlich gesehen sind die Maßnahmen sauber und zulässig. Das Aktiengesetz erlaubt sowohl Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen als auch Bezugsrechtsausschlüsse unter bestimmten Bedingungen.

Inhaltlich handelt es sich jedoch um eine grundlegende strategische Neuausrichtung der DDB AG – von einem deutschen Beteiligungsunternehmen hin zu einem Technologiekonzern im Bereich Robotik und Künstliche Intelligenz. Für Altaktionäre bedeutet das einerseits eine starke Verwässerung ihrer Beteiligung, andererseits könnte sich durch die Neuausrichtung langfristig auch eine höhere Marktbewertung ergeben, sofern das neue Geschäftsmodell aufgeht.

Interviewer:
Was sollten Aktionäre jetzt besonders beachten?

Rechtsanwalt Blazek:
Aktionäre sollten sich unbedingt die Bewertungsgutachten ansehen, die auf der Website der Gesellschaft vor der Hauptversammlung veröffentlicht werden sollen. Dort ist nachzulesen, wie der Unternehmenswert der Infinium Robotics begründet wird.

Zudem sollten Anleger die künftige Entwicklung der Gesellschaft aufmerksam verfolgen, insbesondere die Integration von Infinium und die Performance im Robotik-Markt. Wer die Kontrolle über seine Beteiligung behalten möchte, sollte sich bewusst machen, dass er künftig nur noch Minderheitsaktionär sein wird.

Interviewer:
Vielen Dank, Herr Rechtsanwalt Blazek, für Ihre Einschätzung.

Rechtsanwalt Blazek:
Gern geschehen.

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